HB:SÄA 2014.1/Beschlüsse Im LaVo

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge.

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Titel = Beschlüsse Im LaVo
Änderungsantrag Nr.
(bitte nicht selbst eingetragen)
Beantragt von
Volker Menge
Betrifft
HB:Satzung / § 12 Absatz 2
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:

§ 12 Abs.2 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut:
„Der Landesvorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“

Begründung

Das PartG schreibt in § 11 Abs.1 vor, dass ein Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen muss. Darunter wäre er also nicht handlungs- und beschlussfähig. Eines besonderen Hinweises bedarf es daher in der Satzung nicht.
Der Text der derzeitigen Fassung könnte aber dahingehend interpretiert werden, ein Vorstand mit 6 gewählten Mitgliedern wäre auch mit 3 Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig. Dem entgegen steht, dass der LaVo ein Organ im LV (vgl. § 10 Landessatzung) ist. § 15 Abs. 1 PartG schreibt vor, dass Organe (mindestens) mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse fassen. In der Satzung sollte dieses klar definiert werden, denn es kann sonst schnell zu Unklarheiten führen.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Abs. 2
Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig



Neue Fassung

§ 12 Abs. 2
Der Landesvorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Volker Menge
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
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  3. ...

Diskussion

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