HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 5

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Erich Sturm.

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Titel = Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 5 - zurückgezogen
Änderungsantrag Nr.
SÄA015
Beantragt von
Erich Sturm
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 14; Absatz Nr. 5
Beantragte Änderungen

"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (5) Zuwiderhandlungen gegen § 14 Absatz 1 bis 4 ziehen einen sofortigen Parteiausschluss nach sich.".

Begründung

Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

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Neue Fassung

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Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

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