HB:SÄA 2013.1/Neue Zusammensetzung des Landesvorstands

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Ralf.

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Titel = Neue Zusammensetzung des Landesvorstands
Änderungsantrag Nr.
SÄA005
Beantragt von
Ralf
Betrifft
HB:Satzung / 12 ; 1
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen:

In der Satzung des Landesverbandes Bremen wird §12 Der Landesvorstand - Absatz 1 wie folgt geändert:

Originale Fassung:
Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden,
einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister,
einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär
und bis zu drei Beisitzern.

Neue Fassung:
Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden,
einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister,
und bis zu drei Beisitzern.

Begründung

Der Vorstand in der jetzigen Besetzung der Ämter Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär, politischer Geschäftsführer und Beisitzer ist zu fest an bestimmte Aufgaben gebunden, und erfordert zu viele eingebundene Piraten. Für den kleinen Landesverband Bremen sind diese festen Strukturen hinderlich, da eine Aufgabenverteilung durch die vielen Ämter unflexibel ist und wird. Es gab in den letzten zwei Jahren, in denen die geänderte Vorstandsbesetzung angewandt wurde, nur bedingt Aufgabenverteilungen an andere Vorstandsmitglieder. Die Arbeit als Gemeinschaft wird mit einer so festen Ämterbelegung erschwert.

Wenn es einmal zu einer Verkleinerung des Vorstandes kommt (Amtsniederlegung, Ausfall), müssen diese fest definierten Aufgaben zwangsläufig neu verteilt werden, was bei einer engeren Zusammenarbeit deutlich vereinfacht wird. Es soll daher eine Änderung der Ämterbelegung, zurück zu kleineren Strukturen stattfinden.

Der neue Vorstand setzt sich dabei aus folgenden Ämtern zusammen:

  1. Vorsitzender
  2. stellvertretender Vorsitzender
  3. Schatzmeister
  4. bis zu drei Beisitzern

Die einzelnen Aufgaben werden im Vorstand abgestimmt.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Der Landesvorstand
1. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern.

Neue Fassung

§ 12 Der Landesvorstand
1. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, und bis zu drei Beisitzern.


Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

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  • Ich sehe ebenso einen Vorteil, wenn der Vorstand seine Aufgabenbereiche und dabei auch die Funktionsbesetzung GeschF und GenSek selbst regelt. In der letzten Legislaturperiode gab es einige Rücktritte im Landesvorstand, daher stehe ich einer deutlichen Verkleinerung eher skeptisch gegenüber. Ich tendiere eher dahin 2 stellvertretende Vorsitzende zu wählen. Weiter würde ich anregen, auch dem Schatzmeisteramt eine Stellvertretung zuzuordnen. Eim 14:56, 31. Mär. 2013 (CEST)
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