HB:SÄA 2012.1/Vorrang Bundessatzung
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Vorrang der Bundessatzung
- Änderungsantrag Nr.
- S15
- Beantragt von
- Martina P.
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 19
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließen soll, dass der Paragraph 19 wie folgt neu gefasst wird:
"§ 19 Ergänzende Regelungen
1. Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden.
2. Bei Widersprüchen zwischen dieser Satzung und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland ist die Bundessatzung anzuwenden."
- Begründung
Klarstellung zum Anwendungsvorrang der Bundessatzung
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Originale Fassung. § 19 Ergänzende Regelungen Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden.
|
Neue Fassung § 19 Ergänzende Regelungen 1. Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden. 2. Bei Widersprüchen zwischen dieser Satzung und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland ist die Bundessatzung anzuwenden. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- HeinzBoettjer 10:46, 17. Mai 2012 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Mario Tants
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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