HB:SÄA 2012.1/Vorrang Bundessatzung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Vorrang der Bundessatzung
Änderungsantrag Nr.
S15
Beantragt von
Martina P.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 19
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließen soll, dass der Paragraph 19 wie folgt neu gefasst wird:

"§ 19 Ergänzende Regelungen

1. Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden.

2. Bei Widersprüchen zwischen dieser Satzung und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland ist die Bundessatzung anzuwenden."

Begründung

Klarstellung zum Anwendungsvorrang der Bundessatzung






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 19 Ergänzende Regelungen

Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden.


Neue Fassung

§ 19 Ergänzende Regelungen

1. Bei Regelungslücken in dieser Satzung ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland entsprechend anzuwenden.

2. Bei Widersprüchen zwischen dieser Satzung und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland ist die Bundessatzung anzuwenden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. HeinzBoettjer 10:46, 17. Mai 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Mario Tants
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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