HB:SÄA 2012.1/Ruhen der Mitgliedschaft

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Ruhen der Mitgliedschaft
Änderungsantrag Nr.
S11
Beantragt von
Martina P.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 5; Absatz Nr. 5
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließt, § 5 Absatz 5 wie folgt zu ändern:

"5. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Ist ein Ausschluss beim zuständigen Schiedsgericht beantragt, ruht die Mitgliedschaft bis zum rechtskräftigen Beschluss über den Antrag."







ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung.


Neue Fassung

5. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Ist ein Ausschluss beim zuständigen Schiedsgericht beantragt, ruht die Mitgliedschaft bis zum rechtskräftigen Beschluss über den Antrag."


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Mario Tants
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Einfügen "durch den Landesvorstand" wurde auf Stammtisch als Klarstellung gewünscht.
    • Antwort zu 1
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