HB:SÄA 2012.1/Ruhen der Mitgliedschaft
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Ruhen der Mitgliedschaft
- Änderungsantrag Nr.
- S11
- Beantragt von
- Martina P.
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 5; Absatz Nr. 5
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließt, § 5 Absatz 5 wie folgt zu ändern:
"5. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Ist ein Ausschluss beim zuständigen Schiedsgericht beantragt, ruht die Mitgliedschaft bis zum rechtskräftigen Beschluss über den Antrag."
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung.
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Neue Fassung 5. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Ist ein Ausschluss beim zuständigen Schiedsgericht beantragt, ruht die Mitgliedschaft bis zum rechtskräftigen Beschluss über den Antrag." |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Mario Tants
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Einfügen "durch den Landesvorstand" wurde auf Stammtisch als Klarstellung gewünscht.
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...