HB:SÄA 2012.1/Rechte und Pflichten anpassen
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Sven. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Rechte und Pflichten anpassen
- Änderungsantrag Nr.
- S01 - K02
- Beantragt von
- Sven
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 4
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 4, alle Absätze, in nachfolgener Form an die Bundessatzung anzupassen.
§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
- Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und der PIRATEN Bremen zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.
- Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht).
- Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
- Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.
- Die Ausübung des aktiven Stimmrechts regelt die Bundessatzung.
- Piraten die eine Funktion oder ein Amt innerhalb der PIRATEN Bremen ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer Verpflichtungen zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion oder ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
- Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten hat dieser für eine ordentliche Übergabe an den jeweiligen Nachfolger Sorge zu tragen.
- Begründung
Aktuelle Satzung widerspricht der Bundessatzung, deswegen ist eine Anpassung an die Bundessatzung und weniger Landesregelungen sinnvoll.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 4 Rechte und Pflichten der Piraten
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Neue Fassung § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Warum hast Du denn die Verschwiegenheitspflicht rausgenommen?
- Keine Ahnung ... copy&paste-Fehler, schon wieder drin ;) -- Hilope 06:06, 14. Mär. 2012 (CET)
- Antwort zu 1.1 Na, dann bin ich jetzt auch uneingeschränkt dafür! ;-)
- noch eine Antwort zu 1
- Keine Ahnung ... copy&paste-Fehler, schon wieder drin ;) -- Hilope 06:06, 14. Mär. 2012 (CET)
- Der Antrag ist insoweit mit meinem zur Ämterkumulation konkurrierend, als Du die Zustimmungspflicht des Landesvorstands streichen willst. Das ist auch eine mögliche Lösung unseres Problems! LunaLoof
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- Zum passiven Wahlrecht gehören aber nicht nur Vorstandsämter, sondern auch alle anderen Ämter und der Bewerberstatus für Mandate. Ich werde mal schauen, ob ich das noch in meinen Antrag integrieren kann. LunaLoof
- Die Bundesatzung hat sich seit der Stellung des Antrags geändert Satzung#.C2.A7_4_-_Rechte_und_Pflichten_der_Piraten - ist der Antrag so auszulegen dass er gleichlautend zur aktuellen Bundessatzung sein soll oder doch die Fassung wie hier verlinkt, alte Fassung? Benutzer:Bierat