HB:SÄA 2012.1/Passives Wahlrecht

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Passives Wahlrecht
Änderungsantrag Nr.
S18 - K02
Beantragt von
Martina P.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 4; Absatz Nr.2
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließen möge, dass § 4 Abs. 2 wie folgt geändert wird:

"2. Ein Pirat kann nur in ein Amt eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht)."

Begründung

Dies ist eine Korrektur zu Svens Antrag, indem ich die Einschränkung des passiven Wahlrechts auf jedes Parteiamt erweitert habe. Der erste Satz des § 4 Abs. 2 ist nicht weggefallen, sondern soll entsprechend Svens Antrag in den Absatz davor aufgenommen werden. Wenn Svens Antrag nicht angenommen werden sollte, soll dies Bestandteil meines Antrags werden.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dem er Mitglied ist.

Neue Fassung

2. Ein Pirat kann nur in ein Amt eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht).


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Mario Tants
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Bitte "Amt" durch "Parteiamt" ersetzen, damit nicht Versammlungsämter davon betroffen sind.
    • Antwort zu 1
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