HB:SÄA 2011.1/Trennung von Amt und Mandat

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Thomas B..

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Titel = Trennung von Amt und Mandat
Änderungsantrag Nr.
SÄA040
Beantragt von
Thomas B.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr.13
Beantragte Änderungen

Originalfassung: § 13 Parteiämter Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

Überarbeitete Fassung: § 13 Parteiämter

1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

2.Der Landesverband Bremen der Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur Trennung von Amt und Mandat. Kein Mitglied des Landesvorstandes darf zugleich ein öffentliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft und bzw. oder der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven inne tragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die gleichzeitige Bekleidung des Beiratsmandates und des Beisitzeramtes.


".

Begründung

In unserem Wahlkampf für die Bürgerschaftswahl 2011 haben wir immer wieder mit dem Begriff der "Mitbestimmung" geworben. Wer Mitbestimmung bei den Regierenden für die Bürger einfordert, muss sie letztlich auch in seiner eigenen politischen Organisation verwirklichen. Eine Vermischung von Amt und Mandat steht dieser Verwirklichung entgegen. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben auf die Entwicklungen in der Partei Einfluss zu nehmen. Machtkummulationen führen zumeist zu verkrusteten Strukturen, die letztlich auch die Zerstörung innovativer Kräfte in politischen Organisationen, sowie den Austritt von Mitgliedern und den Verlust an Unterstützern zur Folge haben kann.

Eure Begründung






ORIGINAL Überarbeitung

§ 13 Parteiämter

1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

§ 13 Parteiämter

1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

2.Der Landesverband Bremen der Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur Trennung von Amt und Mandat. Kein Mitglied des Landesvorstandes darf zugleich ein öffentliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft und bzw. oder der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven inne tragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die gleichzeitige Bekleidung des Beiratsmandates und des Beisitzeramtes.


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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