HB:SÄA 2011.1/Transparenz

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von AG Satzung.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Neufassung von Paragraph 7
Änderungsantrag Nr.
SÄA060
Beantragt von
AG Satzung
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 7
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 7 mit folgendem ersetzt wird:

§ 7 Transparenz

  1. Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
  2. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und muss gegebenenfalls von einer höheren Instanz bestätigt werden.
  3. Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
  4. Verschlusssachen müssen innerhalb von 6 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden.
  5. Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden dürfen, bedürfen keines Status als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
  6. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der PIRATEN Bremen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
  7. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der PIRATEN Bremen mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen.
  8. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
  9. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
  10. Gäste haben kein Stimmrecht. Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
  11. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sind für alle PIRATEN offen.
  12. Ein Ausschluss von PIRATEN muss mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  13. Inhaber eines bezahlten Amtes sowie Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland müssen ihre Einkünfte, Nebentätigkeiten und die daraus resultierenden Einkünfte auf Anforderung offen legen, soweit rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Begründung

Dies ist einer der nichtbehandelten Anträge vom letzten Jahr. Er wurde von der damaligen AG Satzung erstellt und ist hauptsächlich redaktioneller Natur. Da 18 Absätze sehr unübersichtlich sind haben wir dies unter anderem auf 13 reduziert und Rechtschreibfehler entfernt.
Absatz 3 wurde entfernt, da er redundant zu Absatz 1 ist. Ebenso wurden Absatz 17 entfernt, da er redundant zu Absatz 2 ist (die Absätze beziehen sich auf die aktuelle Fassung).
Absatz 18 wurde rechtlichen Bedingungen angepasst.






ORIGINAL Überarbeitung
  1. Interna können per mehrheitlichen Beschluss als Verschlußsache deklariert werden.
  2. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und muss gegebenenfalls von einer höheren Instanz bestätigt werden.
  3. Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein die besonderen Schutz bedürfen.
  4. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
  5. Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
  6. Verschlusssachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden.
  7. Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
  8. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der PIRATEN Bremen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
  9. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der PIRATEN Bremen mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen.
  10. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
  11. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
  12. Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
  13. Gäste haben kein Stimmrecht.
  14. Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
  15. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sind für alle Piraten offen.
  16. Ein Ausschluss von Piraten muss mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  17. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
  18. Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, müssen ihre Einkünfte und deren Herkunft auf Anforderung offen legen. Inhaber eines bezahlten Amtes innerhalb der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte auf Anforderung offen legen.
  1. Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
  2. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und muss gegebenenfalls von einer höheren Instanz bestätigt werden.
  3. Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
  4. Verschlusssachen müssen innerhalb von 6 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden.
  5. Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden dürfen, bedürfen keines Status als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
  6. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der PIRATEN Bremen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
  7. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der PIRATEN Bremen mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen.
  8. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
  9. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
  10. Gäste haben kein Stimmrecht. Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
  11. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sind für alle Piraten offen.
  12. Ein Ausschluss von Piraten muss mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  13. Inhaber eines bezahlten Amtes sowie Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland müssen ihre Einkünfte, Nebentätigkeiten und die daraus resultierenden Einkünfte auf Anforderung offen legen, soweit rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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