HB:Programmantrag 2013.1/Geschlechter- und Familienpolitik

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Landesverband Bremen von Tbb, Andreas Krämer.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Änderungsantrag Nr.
GP007
Beantragt von
Tbb, Andreas Krämer
Programm

Landesverband Bremen

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

An geeigneter Stelle des Grundsatzprogramms der Piratenpartei Bremen möge hinzugefügt werden:

(1) Die Piratenpartei Bremen steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik.

Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

(2) Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Wir stehen für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen bei Kindern (sofern diese sich nicht selbst dafür entschieden haben) abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ablehnen.

(3) Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen, gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, müssen als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

(4) Bekämpfung von Homophobie

  • Homophobie bezeichnet eine soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit.

Die Piratenpartei Bremen setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken.
Straftaten mit homophobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik mit aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

(5) Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und echte Entscheidungsfreiheit für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle im Steuerrecht oder Erbrecht - wie zum Beispiel durch das Ehegattensplitting - lehnen wir ab.

(6) Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichstellen

Wir begrüßen die Gleichstellung von Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare in Bremen und fordern, dass auch auf Bundesebene eine vollständige rechtliche sowie steuerliche Gleichstellung erfolgt. Dies sowie das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wollen wir durch die Initative Bremens im Bundesrat erwirken.

(7) Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Allen Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu. Jedoch steht der sogenannte „Sorgerechtsparagraph“ dazu im Widerspruch. Demnach besteht gemeinsames Sorgerecht automatisch nur dann, wenn beide Elternteile verheiratet sind. Nicht verheiratete Eltern müssen sich aktuell diesbezüglich einig sein und eine Sorgeerklärung abgeben, ansonsten verbleibt die elterliche Sorge bei der Mutter. Dieses stellt eine Diskriminierung von nicht-ehelichen gegenüber ehelichen Kindern dar.
Wir fordern die Gleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder sowie ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt eines Kindes. Nicht verheirateten Elternteilen soll grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Elternschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden. Explizit ausgenommen sind Fälle, in denen es erst durch eine Straftat zur Schwangerschaft kam. In diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss des Familiengerichts bindend sein.

(8) Kinder und hilfsbedürftige Menschen benötigen lebenslang besonderen Schutz

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell brauchen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder hilfsbedürftige Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Kinder zu haben oder Menschen zu pflegen, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir setzen uns dafür ein, noch bestehende, gesellschaftliche Erwartungshaltungen abzubauen, und eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung zu ermöglichen.

(9) Für das Ermöglichen jeder Betreuungsform - Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten

Wer für einen selbstbestimmten Lebensentwurf von Familien einsteht, darf keine Betreuungsform bevorzugen oder benachteiligen. Wir wollen alle Betreuungsformen gleich behandeln, sei es die Betreuung durch eine staatliche Kindertagesstätte, einen Kinderladen, Tageseltern oder durch die eigenen Eltern. Wir glauben, dass die Mehrheit der Eltern selbst am ehesten in der Lage ist, solche Fragen zum Wohl ihrer Kinder zu entscheiden.
Das einseitige Subventionieren einzelner Betreuungsformen lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass perspektivisch jede Betreuungsform gleichberechtigt allen Eltern finanziell möglich ist, faktisch zur Verfügung steht und die Fremdbetreuenden ein gutes pflegerisches und erzieherisches Angebot unterbreiten können.
Wir beobachten in Bremen eine weitaus höhere Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersgruppen. Viele Eltern müssen sich aufgrund der fehlenden Plätze und Betreuungsangebote noch immer zwischen Beruf und Familie entscheiden. Wir sehen daher die Landesregierung in der Pflicht, beim Bau und der Ausstattung derartiger Einrichtungen finanziell zu unterstützen sowie sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für praxisgerechte Regelungen für Tageseltern einzusetzen.
Das beschlossene Betreuungsgeld halten wir für ungeeignet, die Selbstbestimmung der Familien zu erhöhen und sehen diese als absurde Subvention, die vor allem sozial-schwache Familien benachteiligt.

Begründung

Die Begründung des Antrages erfolgt mündlich. Die Abstimmung über den Antrag kann auch modular erfolgen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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