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HB:Vorstand/Geschäftsordnung

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Informationen | Geschäftsordnung | Protokolle | Anträge und Beschlüsse

 

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Vorstandes

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bremen

Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
  2. Nach Möglichkeit wird der Ort der Vorstandssitzungen rotierend in Absprache mit den Kreisverbänden vereinbart.
  3. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen.
  4. Sobald ein Termin feststeht, wird dieser zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung aufgestellt.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge zu angekündigten Punkten der Tagesordnung müssen an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
  2. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@bremen.piratenpartei.de zu richten.
  3. Antragsberechtigt sind:
    1. der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen einzelne Mitglieder,
    2. die Vorstände anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
    3. der Vorstand der Jungen Piraten Bremen (sofern gegründet),
    4. die Organe der Piratenpartei Bremen und dessen Gebietsverbänden,
    5. jedes Mitglied des Landesverbandes Bremen einzeln.
  4. Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden und werden in die nächste entsprechende Tagesordnung übernommen.

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Die Sitzungen des Landesvorstands sind öffentlich. Der Vorstand kann aber das Rederecht von Nichtmitgliedern zeitlich beschränken. Der Vorstand kann beschließen, einen Teil der Sitzung nichtöffentlich abzuhalten. Dies ist zu begründen.
  2. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Die Leitung der Vorstandssitzung wird zu Beginn der Sitzung festgelegt.

§5 Beschlüsse

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstands.
  2. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  3. Beschlüsse können im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
  4. Bei Nicht-Rückmeldung auf Anträge im Umlaufverfahren binnen 72 Stunden wird dies als Enthaltung gewertet. Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren bedarf es der Rückmeldung von mindestens fünf Vorstandsmitgliedern.
  5. Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail vom Antragsteller angekündigt und dann von den Vorständen per E-Mail abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
  6. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    1. Ausgaben die 150,00€ überschreiten
    2. Verträge oder Ausgaben, die regelmäßige Kosten verursachen
    3. Einberufung eines Landesparteitags
    4. Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde
  7. Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
    1. Ausgaben bis 150,00€ unter Vorlage von Belegen zur nächsten Landesvorstandssitzung

§6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird vom Landesvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
  3. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
  4. Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Datenschutz

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§8 Kommunikation

  1. E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind grundsätzlich vertraulich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

§9 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Landesverbandes zusammen.
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der aktuellen Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  4. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform anzufertigen.

§10 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

  • Repräsentation nach Außen
  • verwaltet Kontakte zu externen Organisationen (bspw AK VDS)
  • Kontrolle der Finanzen
  • Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Kreisverbände
  • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Kontakt zu anderen Gliederungen
  • Behördenkontakte

Stellv. Vorsitzender

  • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden

Schatzmeister

  • Kontoverwaltung
  • Mitgliederbeiträge verwalten
  • Finanzmittelverwaltung
  • Aufbau einer Finanzverwaltung
  • Kontrolle der Finanzverwaltung
  • Abrechnungen gegenüber den Kreisverbänden
  • Haushaltsplanung

GenSek

  • Mitgliederverwaltung
  • Zahlungsaufforderungen und Mahnwesen
  • Repräsentation der Partei nach innen
  • Mitgliedergewinnung
  • Mitgliedermotivation
  • Unterstützung aktiver Mitglieder

PolGF

  • Aufbau einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  • Leitung der Geschäftsstelle
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • PP-Bundeskommunikation

Beisitzer

  • Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden

§11 Sonstiges Vorstand

  1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
  2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
  3. Der Landesvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.

Finanzordnung ergänzend

§12 Kassenprüfung

  1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
  2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
  3. Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

§13 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 23. Mai 2012 in Kraft gesetzt.

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