HB:Landesparteitag 2016.01/Anträge

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LPT Kandidaten Anträge Satzungsänderungsübersicht




In aktueller Ermangelung einer funktionierenden Antragsfabrik werden eingegangene Einträge vorerst nur provisorisch eingetragen.

Kann wer diesen Kram mit der Antragsfabrik? :-)


Allgemeiner Antrag an den Landesparteitag der PIRATEN Bremen zum LPT 2016.01

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den Landesverband Bremen von Volker Menge.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Sonstiger Antrag Nr.
A_001
Beantragt von
Volker Menge
Titel 
Auflösung Kreisverbände und Umwidmung als virtueller Kreisverbände
Antrag

Es wird beantragt, der Landesparteitag möge beschließen:

1. Die Kreisverbände Bremen-Stadt und Bremerhaven werden aufgelöst, wenn deren Kreismitgliederversammlungen ihre Auflösung beschließen.

2. Die Verbände werden als „virtuelle Kreisverbände“ weitergeführt.

3. Da es keine Regelung in der Landessatzung gibt, gilt bis zum nächsten Landesparteitag für die virtuellen Kreisverbände Bremerhaven und Bremen-Stadt:


  1. Mitglieder aus Bremerhaven oder Bremen können sich in einem virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem der jeweiligen Stadt.

  2. Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte werden weiterhin vom Landesvorstand geführt. Der Landesvorstand hat in seiner Jahresplanung für jedem vKV ein angemessenes Budget einzuplanen.

  3. Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder wählen folgende Piraten:

    a)Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV
    b) Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse
    c) Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband.

  4. Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen.

4. Dem Landesvorstand wird aufgetragen, zum nächsten Landesparteitag eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und fristgerecht zum Beschluss vorzulegen.

5. Der Beschluss wird zum 01.06.2016 wirksam, wenn nicht Widerspruch eingelegt wird.

6. Der Beschluss gilt nur als angenommen, wenn kein akkreditiertes Mitglied des LPT 2016.01 diesen ablehnt.


Begründung

Beide Kreisverbände haben Probleme einen satzungsgemäßen Vorstand zu bilden, wobei die Besetzung der Schatzmeisterei / Finanzbeauftragung besonders problematisch ist.
Der Vorstand ist ein notwendiges Übel, dass, durch Gesetz und Satzung bestimmt, zu bilden ist. Erst durch diesen entfaltet ein Kreisverband eine selbst bestimmende und finanzielle Eigenständigkeit.
Diese Freiheit geht aber auch mit Pflichten einher, was zu gewissen Problematiken führen kann. Neben der Bereitschaft den allgemeinen Formal-Foo zu erledigen und im Interesse der Mitglieder und des Verbandes zu agieren, ist der Wille zur Zusammenarbeit und eine gewisse charakterliche Eignung unabdingbar. Probleme, die in den Griff zu bekommen wären, wenn es ausreichende Bewerbungen auf Vorstandsämter gäbe.
Noch schlechter sieht es bei der Schatzmeisterei aus.
Die gesetzliche Vorstandsmindeststärke von 3 Personen beinhaltet zwingend eine für die Finanzen verantwortliche (gewählte) Person.Ein selbst verwaltender Kreisverband muss also auch für seine Buchführung verantwortlich zeichnen. Dies ist zur Zeit bei beiden Kreisverbänden nicht der Fall und es scheint auch in absehbarer Zeit nicht besser zu werden.
Als weiteren Punkt sollte ein finanzieller Aspekt auch betrachtet werden.
Jeder eigenständige Verband mit Finanzbuchhaltung birgt Kosten für die Buchungsprüfung. Diese Kosten stehen in den Kreisverbänden eigentlich nicht in einem reellen Verhältnis zu den Mitgliederzahlen und den Geldumschlägen. Das Geld könnte und sollte eingespart werden.

Um die Arbeit und Geschicke der Mitglieder in den Städten Bremen und Bremerhaven nicht ganz dem Landesvorstand zu überlassen, wurde im Antrag eine vorläufige Rechtsstellung für die virtuellen Kreisverbände formuliert. Diese Regelung hat sich bewährt und entspricht § 4.4 Satzung der Piraten Rheinland-Pfalz. Jedoch wurde der Absatz 1 angepasst und in Absatz 2 ein 2. Satz eingefügt, der den Landesvorstand finanziell bindet.


Hinweis: Der Antrag wurde währen der Versammlung geändert.
a) In Nr. 1 wurde der Text: ",wenn deren Kreismitgliederversammlungen ihre Auflösung beschließen." eingefügt. .
b) In Nr. 5 wurde der Text: "Die Auflösung" durch "Der Beschluss" geändert.