HB:Kreisverband Bremen-Stadt:Vorstand/2011-12-21 Protokoll Vorstandssitzung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Tagesordnung für die Sitzung des Kreisvorstands Bremen-Stadt am 21.12.2011

TOP 1 Begrüßung

Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollführer

VersammlungsleiterIn: Beate Prömm

ProtokollführerIn: Tbb

Feststellung ob Presse anwesend ist

Es sind keine Pressevertreter anwesend.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Anwesende: Erich, Robert B., Robert S., Burkhard, Jan, Sebastian, Tbb

Tagesordnung

Änderungen der Tagesordnung

Top 3 #2011-c wird vorgezogen

TOP 2 Tätigkeitsberichte

Robert Bauer

Fortlaufender Tätigkeitsbericht

November 2011:

- Blog aus dem Beirat Hemelingen als Zuschauer

- Blog-Eintrag zum neu entstehenden Gaskraftwerk der swb

- Beteiligung an der Ausarbeitung der Geschäftsordnung des Kreisvorstands

Dezember 2011

- Blog aus dem Beirat Hemelingen

- Teilnahme am Bundesparteitag 11.2 in Offenbach / Fotos für die neu zu gestaltenden Bremer Websites gemacht

- Teilnahme als Besucher bei Pressekonferenz und "Expertengespräch" im Alten Gymnasium zum Bildungsmarathon anlässlich der Kürzungen im Bildungsbereich

- Organisieren eines "Maskottchens" für den Kreisverband Bremen-Stadt

- Vorstellen mit anderen Kreisvorstandsmitgliedern beim Stammtisch in Bremerhaven

- Organisation der Kreisvorstandssitzung am 21.12.'11

Robert Saade

Fortlaufender Tätigkeitsbericht

Burkhard Cuypers

- Teilnahme an der Kreismitgliederversammlung

Tbb

Laufender Tätigkeitsbericht

Sebastian Raible

Fortlaufender Tätigkeitsbericht

Jan Romann

- Teilnahme an der Kreismitgliederversammlung

- Treffen zur Planung einer JuPi-Gruppe in Bremen

- Planung der Gründung einer HoPi-Gruppe in Bremen

- Teilnahme am BPT11.2

Erich Sturm

- Teilnahme an der Kreismitgliederversammlung

- Teilnahme am BPT11.2

- Vorbereitungstreffen zu Workshops der Senatskanzlei Bremen

- Workshop "Demokratie Online"

TOP 3 Umlaufbeschlüsse

Beschluss des Kreisvorstand Bremen-Stadt vom 19.12.2011 ##2011-A: Änderung der Geschäftsordnung des Kreisverbands Bremen-Stadt
Pictogram voting keep-light-green.svg
Eingereicht durch:
{{{Autor}}}
Text:
Der Vorstand möge die veränderte Geschäftsordnung des Kreisverbands Bremen-Stadt beschließen. Die veränderte Geschäftsordnung lautet wie folgt: Geschäftsordnung des Vorstandes Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremen-Stadt Vorstandssitzungen §1 Einladung zu Vorstandssitzungen 1. Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird zeitgleich mit der Veröffentlichung des genehmigten Protokolls veröffentlicht. Die Vorstandssitzung kann ebenfalls online im Mumble abgehalten werden.
  • Änderung: "online im Mumble" wird ersetzt durch "fernmündlich vermittels geeigneter Telekommunikationstechnologie"
2. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen.
  • Änderung: "per E-Mail" wird ersetzt durch "in Schriftform"
3. Eine vorläufige Tagesordnung wird spätestens 24 Stunden vor der Vorstandssitzung aufgestellt und in geeigneter Form veröffentlicht. Die Tagesordnung kann während der Vorstandssitzung bei Bedarf ergänzt oder umgestellt werden.
  • Änderung: Der letzte Satz wird gestrichen
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung 1. Anträge zu angekündigten Punkten der Tagesordnung müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. 2. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antrag ist bevorzugt per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de zu richten. Anträge können in Schriftform auch postalisch an die Geschäftsstelle adressiert oder durch persönliche Übergabe beim Kreisvorstand eingereicht werden. 3. Antragsberechtigt sind: 3.1 Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt 3.2 Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Bremen 3.3 Alle Mitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt. §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss 1. Die Sitzungen des Kreisvorstands sind öffentlich. Der Vorstand kann aber das Rederecht von Nichtmitgliedern zeitlich beschränken. Der Vorstand kann beschließen, einen Teil der Sitzung nichtöffentlich abzuhalten. Dies ist zu begründen.
  • Änderung: "Nichtmitglieder" wird ersetzt durch "Nichtmitgliedern des Vorstands"
2. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können nach Ermessen des Versammlungsleiters durch diesen aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
  • Änderung: "aus" wird durch "von" ersetzt
§4 Leitung der Vorstandssitzungen Die Vorstandssitzung wird durch den Kreisvorsitzenden oder im Falle seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Kreisvorsitzenden eröffnet. Sind beide abwesend, wird die Sitzung durch einen Beisitzer eröffnet. Unmittelbar nach Eröffnung der Sitzung wird die Leitung der weiteren Vorstandssitzung festgelegt. §5 Beschlüsse 1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  • Änderung: "eine absolute Mehrheit" wird ersetzt durch "mehr als 50% der anwesenden Mitglieder"
2. Beschlüsse können im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
  • Änderung: "auf elektronischem Wege" wird ersetzt durch "per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de"
3. Bei Nicht-Rückmeldung auf Anträge im Umlaufverfahren binnen 72 Stunden wird dies als Enthaltung gewertet. Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren bedarf es der Rückmeldung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern. 4. Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail vom Antragsteller angekündigt und dann von den Vorständen per E-Mail abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden. 5. Bei Stimmgleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Stimmenthaltung/Abwesenheit des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmgleichstand die Stimme des stellvertretenden Kreisvorsitzenden. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden: - Ausgaben die 150,00€ überschreiten - Verträge oder Ausgaben, die regelmäßige Kosten verursachen - Einberufung einer Kreismitgliederversammlung - Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden: Ausgaben bis 150,00€ unter Vorlage von Belegen zur nächsten Kreisvorstandssitzung §6 Protokollführung Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird vom Vorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
  • Änderung: Der letzte Absatz wird ersetzt durch "Das Protokoll wird nach Fertigstellung den Vorstandsmitgliedern per Umlaufbeschluss zur Genehmigung vorgelegt"
Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Vorstandssitzung im Piratenwiki zu veröffentlichen. §7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung 1. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. 2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt. §8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen 1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Kreisverbandes zusammen. 2. Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Satzung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln, die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung. 3. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt dieses einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. 4. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform anzufertigen.
  • Änderung: Der letzte Satz wird gestrichen
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder 1. Vorsitzender Repräsentation nach Außen Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung Kontakt zu anderen Gliederungen Behördenkontakte 2. Stellv. Vorsitzender Verwaltung der Mitgliederdaten Generelle Organisation Kontakt zu anderen Gliederungen Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit) Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden 3. Schatzmeister Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes. 4. Beisitzer Übernimmt vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend. §10 Sonstiges Vorstand 1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden. 2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds. 3. Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen. Der Kreisvorstand ist ungeachtet dessen angehalten, mindestens alle zwei Monate zusammenzutreten. Mitglieder, die nicht physisch anwesend sein können, können fernmündlich vermittels geeigneter Kommunikationstechnologie an der Kreisvorstandssitzung mit vollen Rechten und Pflichten teilnehmen. §11 Kassenprüfung 1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen. 2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist. 3. Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein. Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen §12 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 21.12.2011 beschlossen und in Kraft gesetzt.
  1. 15yes.png: Robert B., Erich, Sebastian, Burkhard, Jan, Tbb
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: Robert S.

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Antragsteller: Robert B.


Beschluss des Kreisvorstand Bremen-Stadt vom 17.12.2011 ##2011-B: Änderung des Logos des Kreisverbands Bremen-Stadt
Pictogram voting keep-light-green.svg
Eingereicht durch:
{{{Autor}}}
Text:
Der Vorstand möge beschließen: "Das Logo des Kreisverbands Bremen-Stadt setzt sich zusammen aus dem Logo der Piratenpartei und der bevorzugt in schwarz gehaltenen Unterschrift 'Bremen-Stadt' im Schrifttyp 'Augie'. Das Logo kann bei offizieller Verwendung ergänzt werden durch die bekannte Grafik der Stadt Bremen, wie sie auch der Landesverband nutzt oder durch das von einem Künstler geschaffene Motiv der 'Bremer Stadtpiraten' und zwar wahlweise als Scherenschnitt-Darstellung oder als kolorierte Darstellung." Begründung (nicht Teil des Antrags): Durch die Veränderung des Logos werden Verwechslungen und Gleichsetzungen mit dem Landesverband Bremen vermieden. Durch die Verwendung des Tones Schwarz und den Verzicht auf eine Schattierung wird eine Farbharmonisierung des Logos und eine Analogie in der Gestaltung zum Kreisverband Bremerhaven erreicht. Gleichzeitig bleiben andere Farbgebungen möglich, wenn sie zum Motiv passen. Die Verwendung des Icons mit mit Speckflagge unterlegtem Piraten-P mit Bremer Schlüssel soll nicht explizit untersagt werden; sie ist aber problematisch, da es sich bei dem Petrus-Schlüssel um ein christliches Motiv handelt. Die Verwendung eines religiösen Motivs kann aber als Widerspruch zur nachdrücklichen Befürwortung eines säkularen Staats durch die Piratenpartei Deutschland empfunden werden.
  1. 15yes.png: Robert B., Robert S., Erich, Burkhard, Sebastian, Jan, Tbb
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Antragsteller: Robert B.


Beschluss des Kreisvorstand Bremen-Stadt vom 19.12.2011 ##2011-C: Delegation der Neuaufnahme der Mitglieder des Kreisverbands
Pictogram voting keep-light-green.svg
Eingereicht durch:
{{{Autor}}}
Text:
Der Vorstand des Kreisverbands Bremen-Stadt möge beschließen: Die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen und Aufnahme von Neumitgliedern erfolgt - soweit nicht anders geregelt - durch den stellvertretenden Kreisvorsitzenden nach Umlaufbeschluss des Kreisvorstands. Der Kreisvorstand delegiert die formale Neuaufnahme bis auf Widerruf durch den Kreisvorstand an den Generalsekretär des Landesverbandes. Der Generalsekretär ist befugt nach eigenem Ermessen über den Aufnahmeantrag zu entscheiden. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist dem Kreisvorstand darüber innerhalb einer Woche Rechenschaft zu leisten. Sollte der Generalsekretär nicht in der Lage sein, einen Antrag zu bearbeiten, kann er die Bearbeitung jederzeit formlos an den Kreisvorstand zurückdeligieren oder an den Schatzmeister des Landesverband formlos deligieren, ohne dass davon die grundsätzliche Delegation berührt würde.
  1. 15yes.png: Robert B., Sebastian, Jan, Erich, Burkhard, Tbb
  2. 15no.png: Robert S.
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Antragsteller: Robert B.


TOP 4 Finanzen / Verwaltung

Kennzahlenberichte vom Schatzmeister

Mitglieder
  • Mitglieder KV Bremen-Stadt: 147


Kontostände
Kreisverband Bremen-Stadt
  • 560,67€

TOP 5 Ende

Termin der nächsten Kreisvorstandssitzung am: 28.02.12 19Uhr in der Geschäftsstelle

Sitzung geschlossen: 21:50 Uhr