HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Reform des deutschen Kammersystems

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Bremen-Stadt von Marvin Pollock.

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Sonstiger Antrag Nr.
PP008
Beantragt von
Marvin Pollock
Titel 
Reform des deutschen Kammersystems
Antrag

Reform des deutschen Kammersystems

Die Körperschaften des deutschen Kammersystems müssen einer angemessenen Kontrolle unterliegen. Durch die weitestgehend autonome Gestaltung entziehen sich viele Kammern gegenüber der Öffentlichkeit ihrer Verantwortung. Durch gezielte Reformen soll das Kammersystem wieder zu einer legitimierten Vertretung der Mitglieder werden.

Abschaffung der Meisterpflicht als Zugangsbeschränkung für Handwerksberufe

Die PIRATEN setzen sich für die Abschaffung der Meisterpflicht als Zugangsbeschränkung für Handwerksberufe ein. Das Vorhandensein einzelner, möglicherweise gefährlicher, Tätigkeiten innerhalb eines Berufsfeldes darf nicht zum Anlass genommen werden, ganze Berufsfelder einzuschränken. Die sogenannte Gefahrengeneigtheit einzelner Tätigkeiten muss öffentlich und nachvollziehbar begründet werden.

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar-, Ärzte- und Arbeitnehmerkammern)

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar-, Ärzte- und die Arbeitnehmerkammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

Begründung

Es gibt wenige Strukturen in Deutschland, die so undurchsichtig und intransparent sind wie die Kammern. In ihrer grundsätzlichen Selbstverwaltung entziehen sich die Kammern jeglicher Kontrolle und auch jeglicher Rechtfertigung gegenüber der Öffentlichkeit.

Mit der Abschaffung des Meisterzwangs wird gewährleistet, dass die Einschränkung der Berufsfreiheit in ihrer aktuellen Form ein Ende hat. Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sollte eine solche Einschränkung nur möglich sein, wenn tatsächlich in der Ausübung einer Tätigkeit eine Gefahr für das Leben dritter ausgeht. Worin diese Gefahr besteht muss bislang nicht begründet werden.

Der Erfordernis der Gefahrenabwehr ist weiterhin durch andere bestehende rechtliche Regelungen, Normen und Vorschriften zu genüge getan. Ein Meisterzwang zur Gefahrenabwehr ist dadurch für die Zweckmäßigkeit oder Zugangsbeschränkungskriterien belastend.

Unsere bisherige Position zum Kammersystem war jedoch nur auf den Abschnitt der Zwangsmitgliedschaft beschränkt. Mit dieser Erweiterung soll deutlich gemacht werden, dass wir nicht nur oberflächlich die Abschaffung von Zwangsmitgliedschaften fordern, sondern dass es auch jenseits von bisherigen Pflichtmodellen genügend an zeitgemäßen Alternativen gibt (die Gleichbehandlungsgrundsätzen entsprechen). Außerdem wurde als ausgenommene Kammer im letzten Abschnitt die Arbeitnehmerkammer hinzugefügt.






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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