Greifswald/KMV2013.1

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Mitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Vorpommern-Greifswald 2013.1

Termin

Sonnabend, 19. Januar 2012, 09:00 bis 14:00 Uhr. Eine mögliche Verlängerung bis 16:00 Uhr wird noch erfragt und ist noch nicht sicher.

Ort

Restaurant Vis a Vis, Raum "Stadtgespräche", Kleiner Wall 11, 17389 Anklam

Homepage des Veranstaltungsortes

Akkreditierung

Die persönliche Anmeldung beginnt ab 09:00 Uhr und ist jederzeit während der gesamten Veranstaltung möglich. Zur Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis notwendig. Bitte beachte, dass du nur stimmberechtigt bist, wenn du alle Mitgliedsbeiträge entrichtet hast.

Voraussichtliche Teilnehmer

  • Mathias
  • MartinB
  • Bansdo 22:04, 23. Dez. 2012 (CET)
  • Sascha
  • Martin K
  • MrSpoon 19:07, 17. Jan. 2013 (CET)
  • Alexander R
  • Jörg
  • Kevin
  • Jonathan
  • Martin D
  • Boris
  • Susanne
  • Stefan
  • Magnus

Voraussichtliche Gäste

...

Hashtag

kmvvg

Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
  • TOP 2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Gästen, Ton- und Filmaufnahmen
  • TOP 3: Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
  • TOP 4: Organisation des Kreisverbandes
  • TOP 5: Satzungsänderungsanträge
  • TOP 6: Programmänderungsanträge und Positionspapiere
  • TOP 7: Sonstige Anträge
  • TOP 8: Sonstige Informationen und Diskussionen
  • TOP 9: Schließung der Mitgliederversammlung

Organisation des Kreisverbandes

  • Organisationsstruktur
    • Regionale Bereiche (Haff, Peene, Usedom etc.)
    • Stammtische (Schwarmtisch, PiratenBrunch etc.)
    • Selbständige Gruppen (HoPis, JuPis, AntiAtomPiraten etc.)
  • Kommunikationsstruktur
    • Blog
    • Social Media
    • Tools
    • Pressearbeit
  • Arbeitsstrukturen
    • Projektgruppen (temporär)
    • Arbeitsgruppen (langfristig)
    • Klausurtagungen (thematisch)
    • KMVs (Beschlüsse)
    • SMV?
  • Infrastruktur
    • Technik (Beamer, Kamera, Megaphone etc.)
    • Räume (Lager, Büro, Treffen etc.)
    • Material/Merchandising (Flyer, Fahnen etc.)
  • Finanzierungskonzept
    • Etat-Vorschau
    • Spendenaktion
    • Mitgliederwerbung
  • Bundestagswahl
    • Aufstellungsversammlungen
    • Wahlkampfvorbereitung
    • Kandidaten
  • Öffentliche Aktionen
    • PiratenTour
    • Vortragsreihe
    • Infotische
    • Demobeteiligungen
  • Rolle des KV für LV und Bund
  • Kommunalpolitik
    • Kreistag
    • Bürgerschaft
    • Gemeindevertretungen
  • Zukünftige Themenschwerpunkte
    • Transparenz in Politik und Verwaltung (Stream, eGovernance etc.)
    • Bürgerbeteiligung (Bürger-Liquid, Bürgerhaushalt etc.)
    • Ländlicher Raum (Abwanderung, Infrastruktur, Selbstverwaltung etc.)
    • Soziales (Mieten, HartzIV, BGE etc.)
    • Jugend/Kultur (Jugendclubs, Kultureinrichtungen, Förderung etc.)
    • Wirtschaft (Handwerk, Kleingewerbe, Entbürokratisierung etc.)
    • Bildung (Schule, Lehre, Uni)

Anträge

Zum Antragsbuch: https://hgw.piratenpad.de/322

Satzungsanträge

#1 Novellierung der Satzungsbestimmungen zu den Kreismitgliederversammlungen I

Antragsteller:

Mathias 02:48, 17. Dez. 2012 (CEST)

Antrag:

Die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald möge beschließen, §3 Abs. 1 der Satzung des Kreisverbandes wie folgt zu fassen:

„Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald. Sie beschließt die grundsätzliche Ausrichtung der Arbeit des Kreisverbandes innerhalb seiner Zuständigkeit. Dies ist vom Vorstand umzusetzen. Darüber hinaus entscheidet sie über Programm und Satzung des Kreisverbandes. Sie wählt den Kreisvorstand und nimmt die Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder entgegen.“

Neuerungen gegenüber der alten Fassung:

1. Betonung der Zuständigkeit des Kreisverbandes
2. Umriss des Aufgabenfeldes der KMV auf einen Blick
3. Aufnahme von Programmarbeit in Abgrenzung zu Positionsmarkierungen

Begründung:

1. Um künftige Dopplungen und Konfusionen bei Anträgen innerhalb des Kreisverbandes zu vermeiden, soll die Zuständigkeit zumindest für die Kreismitgliederversammlung explizit betont werden. In jüngster Vergangenheit ist es zu wenigstens einem solchen Fall beim Kreisvorstand gekommen, dass ein und derselbe Antrag nahezu gleichzeitig auf zwei Ebenen, einmal auf Ebene des Landesverbands und einmal auf Ebene des Kreisverbandes, gestellt wurde. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Was genau in die Zuständigkeit fallen wird, ist zurzeit noch nicht klar, weswegen hier keine genaueren Angaben gemacht werden können. Dagegen soll es genügen, darauf aufmerksam zu machen.

2. Durch das Aufzählen des Aufgabenfeldes der KMV wird ein allgemeiner Überblick gegeben, wodurch eine bessere Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit hergestellt wird. Bisher musste man sich einen Überblick mittels vereinzelter Informationen in mehreren Paragraphen verschaffen, wodurch das Kriterium der Einfachheit nicht erfüllt war.

3. Indem weiter die programmatische Arbeit in das Aufgabenfeld der Kreismitgliederversammlung gesetzt wird, sollen deren Möglichkeiten erweitert werden. Während zuvor mit dem etwas vage zu verstehenden Wortlaut "Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit" lediglich ein Bezug zu Positionspapieren hergestellt wurde, erhält jetzt auch die programmatische Arbeit einen Fokus. Dies bildet zugleich auch eine Grundlage für weitere Regelungen in Bezug auf Programmbeschlüsse der KMV. Und schließlich wird durch die beantragte Neufassung der aktuellen Arbeit der Projektgruppe Kommunalprogramm auf Landesebene ein Fundament bereitet, auf dem die Ergebnisse problemlos in die Kreisverbände in MV getragen und angewendet werden können.

#2 Novellierung der Satzungsbestimmungen zu den Kreismitgliederversammlungen II

Antragsteller:

Mathias 02:48, 17. Dez. 2012 (CEST)

Antrag:

Die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald möge beschließen, §3 Abs. 4 der Satzung des Kreisverbandes unter der Bedingung wie folgt zu fassen, dass der Antrag mit dem Titel „Novellierung der Satzungsbestimmungen zu den Kreismitgliederversammlungen I“ angenommen worden ist:

„Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Spätestens eine Woche vor der Kreismitgliederversammlung müssen die entsprechenden Anträge bekanntgemacht sein. Programmbeschlüsse erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle weiteren Beschlüsse wie zum Beispiel Positionsbeschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.“

Neuerungen gegenüber der alten Fassung:

  • Aufnahme der Beschlussbestimmung für Programmanträge
  • Trennung und Gewichtung von wesentlichen Beschlussarten
  • Logische Klarheit zum Verhältnis "Beschlüsse-Satzungsänderungsbeschlüsse"

Begründung:

Wenn der Kreisverband ein Programm führt und dem gemäße Beschlüsse in Kreismitgliederversammlungen fasst, benötigt er eine Regelung, mit der Programmanträge von Positions- oder Ausrichtungsanträgen abgegrenzt werden. Dabei ist es unerlässlich, der groben Ausrichtung durch eine Positionierung eine geringere Gewichtung zu geben als einem Programmpunkt. Dies soll durch unterschiedliche Hürden bei den Abstimmungen realisiert werden.

Zudem wird mit der Neufassung eine logische Konfusion aufgehoben, da in der vorigen Fassung eine allgemeine Bestimmung für alle Beschlüsse bzgl. der Mehrheit in indirektem Widerspruch mit der Instanzbestimmung für Satzungsänderungsbeschlüsse bzgl. der Mehrheit stand. Zur Erläuterung an einem Beispiel, was formallogisch dieselbe Struktur der noch gültigen Fassung aufweist: Alle Autos haben wenigstens vier Räder ("Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit erfasst"). Der BMW dort drüben hat drei Räder ("Satzungsänderungsbeschlüsse werden mit einer Dreiviertelmehrheit erfasst."). Aus der ersten Aussage folgt logisch, dass der BMW dort drüben als eine Instanz aus allen Autos wenigstens vier Räder hat ("Satzungsänderungsbeschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit gefasst."). Da ferner ein Auto, was nur drei Räder hat, nicht vier Räder haben kann, stehen die Aussagen "Der BMW dort drüben hat vier Räder" ("Satzungsänderungsbeschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit gefasst.") und "Der BMW dort drüben hat nicht vier Räder." ("Satzungsänderungsanträge werden nicht mit einer einfachen Mehrheit gefasst.") in einer kontradiktorischen Beziehung zueinander. Um einen solchen Fauxpas zu vermeiden, steht in der neuen Fassung "alle weiteren Beschlüsse", was verdeutlicht, dass Satzungsänderungen und Programmänderungen oder -hinzufügungen ausgenommen sind.

#3 Eigenverantwortliche Mitgliedsbeitragminderung

Antragsteller:

Martin B. 21:15, 08. Januar. 2013 (CEST)

Antrag:

Folgendes ist in die Satzung als Paragraph 3 mit dem Titel "Mitgliedsbeitragsminderung" aufzunehmen, wobei alle bestehenden Paragraphen ab dem bisherigen Paragraphen 3 demgemäß mit jeweils "1" zu addieren sind:

"Der Vorstand prüft nicht, ob bei einem Mitglied eine finanzielle Härte vorliegt, die eine Mitgliedsbeitragsminderung erlaubt. Eine entsprechende Prüfung wird dem jeweiligen Mitglied überlassen."

Begründung:

Wir glauben an ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln des Einzelnen. Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre ein. Wir leben von motivierten Mitgliedern - ihr ehrenamtlicher Einsatz in ihrer Freizeit ist unbezahlbar. Wir wollen, dass Mitbestimmung unabhängig vom Geldbeutel ausgeübt werden kann. Wir wollen Bürokratie abbauen.

Programmanträge

Positionierungsanträge

Sonstige Anträge

Kandidaten für Versammlungsämter

Versammlungsleiter/in

...

Protokollant/in

...

Wahlleiter/in

...

Sonstiges

Live-Pad

Link folgt

Protokoll

Link folgt

Stream

(noch) nicht geplant

Kontakt

Wenn ihr Fragen zur Mitgliederversammlung habt, dann schreibt bitte an vorstand@piraten-vg.de

Planungspad

https://hgw.piratenpad.de/299