Gründung

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Disambig.svg Dieser Artikel beschreibt die am 10. September 2006 erfolgte Gründung der Piratenpartei Deutschland, für andere Vorgänge siehe Jahrestage der PIRATEN.

Die Gründung einer deutschen Partei nach Vorbild der schwedischen Piratpartiet ist das Ziel der Initiative. Um uns ein Bild davon zu machen, welcher Weg hierzu rechtlich und organisatorisch beschritten werden musste, wurden hier diesbezügliche Informationen im Sinne eines Gründungsweges gesammmelt.

Grundlagen

Die Initiative zielt darauf ab, eine Partei nach deutschem Recht zu gründen. Hierzu sind die Bestimmungen des Parteiengesetzes (PartG) maßgeblich. Nach Informationen des Bundeswahlleiters (pdf) ist es nötig, auf einer protokollierten Gründungsversammlung, zu der eingeladen wurde, zuerst die Gründung selbst und dann eine Satzung und ein Parteiprogramm zu beschliessen, um anschließend einen Vorstand zu wählen. Das Protokoll, unterschrieben vom Vorsitzenden oder dessen Vertreter sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Dem Bundeswahlleiter muss sodann die Satzung, das Parteiprogramm, die Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht werden. Die Entscheidung, ob eine Vereinigung eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist, trifft für Wahlzwecke der Bundes- bzw. die jeweiligen Landeswahlausschüsse, für die Abzugsfähigkeit von Spenden die zuständige Finanzbehörde.

Gründungsweg

  • Am 12. und 13.08.2006 fand in Darmstadt ein erstes Vorbereitungstreffen statt, bei dem sowohl persönliches Beschnuppern, inhaltliche Arbeit an Satzungs- und Parteiprogrammentwürfen und organisatorische Vorbereitung für das Gründungstreffen geleistet wurden.
  • Ausarbeitung der Satzung und des Parteiprogramms ggf. in mehreren Versionen zur Abstimmung auf der Gründungsversammlung
  • Einladung zur Gründungsversammlung; Versammlung muss öffentlich sein, Einladung nicht - diese fand am 10.9.2006 in Berlin statt.
  • Abhalten der protokollierten Gründungsversammlung:
    • Beschluss der Gründung einer Partei
    • Diskussion und Beschluss einer Satzung
    • Diskussion und Beschluss eines Parteiprogramms
    • Kandidatur und Wahl eines Vorstandes gemäß Satzung
  • Einreichung der Satzung, des Parteiprogrammes, der Liste der Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder und des unterschriebenen Protokolls der Gründungsversammlung
  • Erreichen einer Mitgliederzahl von mind. 400, um sicher als Partei anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 24, 332)

Weblinks