Fragen an das Frankfurter Kollegium

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Diese Seite dient der Klärung von Fragen die so kommen und offen noch sind           und

der Darlegung der "Gründe" zur Gründung des           Frankfurter Kollegiums.


Sie soll eine übersichtliche und nachvollziehbare Anlaufstelle für offene Fragen und vor allem für
noch offenen Antworten schaffen und zur Klärung und Begründung der gestellten Fragen beitragen!

Anders betrachtet ist dieser herausragende Schritt für ein Grillvergnügen wie geschaffen.

Nur auf diese transparente Weise, können die Meinungen und Ansichten zu diesen wichtigen Fragen und Problemen auf wenigen Seiten bündeln und den Basispiraten etwas Klarheit verschaffen und helfen bei einer Einschätzung der Vorgänge.

Alles weitere, Kritik und/oder Anregungen bitte auf der Diskussionsseite hinterlassen!


Anlass und Auslöser zu dieser Seite

Da offensichtlich zu der Gründung des Frankfurter Kollegium, eines Piratenvereins, viele offene Fragen bestehen,
die Möglichkeit Fragen dazu zu stellen, seitens des Kollegiums bislang nicht eingeräumt wurde,
diverse Fragen bereits auf anderen Seiten stehen und
um Vermengung zu vermeiden, hier die Möglichkeit für alle ihre Fragen zu stellen.


Einige Fragen sind bereits im: Dresdner Fragenkatalog gestellt worden, eure Fragen solltet ihr hier unten hinterlassen!

Erklärung

Der Übersicht und der automatischen Nummerierung wegen, die Fragen bitte mit dieser

Kopiervorlage (blau):

====<br />{{grün|-->Deinen Fragetext hier eingeben!<--}}<br />~~~~====           einstellen!


Einfach blauen Text kopieren, auf bearbeiten gehen, Kopie einfügen und eure Frage an der gekennzeichneter Stelle ergänzen (Pfeile überschreiben!). Viel Erfolg.



Inhaltsverzeichnis

Eure Fragen:


Kann man das Frankfurter Kollegium, wegen des zusätzlichen Beitrags von +25%, als Luxuspiraten bezeichnen?
Wiskyhotel 13:46, 14. Dez. 2012 (CET)


Wird trotz der relativ offenen Einladung zur Mitarbeit, durch die Bedingungen: a) Beitrag und b) Mitgliedschaft in der Piratenpartei, nicht eine relativ hohe Barriere zu allgemeinen politischen Beteiligung aufgebaut?
Wiskyhotel 13:46, 14. Dez. 2012 (CET)

  • Das ist eine Frage des Standpunkts. 1€/Monat halten wir für überschaubar. Mitgliedschaft in der Piratenpartei soll verdeutlichen, dass wir als Piraten arbeiten wollen. Über die Möglichkeit von Fördermitgliedschaften für Nichtpiraten diskutieren wir, allerdings gründen wir uns jetzt erst Mal. (nicht signierter Beitrag von Permeabel (Diskussion | Beiträge) 17:35, 14. Dez. 2012)


Wie steht Ihr zu den Grundsätzen der Piratenpartei der Transparenz und der Baisdemokratie? Empfindet Ihr Euch als Basis oder elitärer als die Basis? Wo durch, durch einen elitär festgeschriebenen Beitrag? Empfindet Ihr Euch als noch als Piraten? Wenn ja, wozu dann das Ganze?
Wika -- 17:46, 15. Dez. 2012 (CET)


Wie vereinbaren Mitglieder des "Kollegiums", die zugleich Mitglieder im Bundesvorstand oder einem Landesvorstand sind, ihre Pflicht zur Vertretung der Bundespartei bzw. eines Landesverbands mit ihrer eindeutigen Parteinahme gegen die Piratenpartei, die in der "Ausgründung" zum Ausdruck kommt?
R2Dine 11:03, 16. Dez. 2012 (CET)


Inwieweit sind Mitglieder des "Kollegiums", die zugleich für den Bundestag bzw. einen Landtag kandidieren, willens und in der Lage, Beschlüsse des Bundes- bzw. der Landesparteitage umzusetzen, die mit ihren "kollegialen", sprich: "sozial-liberalen" Anschauungen nicht vereinbar sind?
R2Dine 11:34, 16. Dez. 2012 (CET)


Warum verbleiben die "Nicht-Piraten in der Piratenpartei e.V." in der Piratenpartei, obwohl sie die parteiinternen Aktionsformen als politikungeeignet ansehen und gründen mit ihrem "Manifest" nicht einfach eine "Sozial-Liberale Partei"?
R2Dine 11:51, 16. Dez. 2012 (CET)


Fragen zur Satzung


Wie legitimiert sich das "Frankfurter Kollegium" im Hinblick auf § 7 der Bundessatzung, der eine "Ausgründung" "in der Piratenpartei" in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins nicht vorsieht?
R2Dine 19:20, 20. Dez. 2012 (CET)

Gedenkt der Bundesvorstand die "Ausgründung" des "Frankfurter Kollegiums in der Piratenartei e. V." analog § 8 der Bundessatzung zu beanstanden? Wenn nein, warum nicht?
R2Dine 19:20, 20. Dez. 2012 (CET)