Finanztransaktionssteuer

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Eine Finanztransaktionssteuer (englisch financial transaction tax, FTT) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Kapitalverkehrsteuern[1]. Eine Ausprägung der Finanztransaktionssteuer ist die Tobin-Steuer, bei der internationale Devisengeschäfte besteuert werden.

Begriff Finanztransaktion

"Der Begriff der Finanztransaktion ist weit auszulegen und umfaßt nach der Definition in § 1 Abs. 6 GwG jede Handlung, die eine Geldbewegung oder sonstige Vermögensverschiebungen bezweckt oder bewirkt, d.h. sowohl bare als auch unbare Transaktionen. Auch bereits bloße Vertragsabschlüsse erfüllen den Begriff der Finanztransaktion, wenn diese bereits unmittelbar eine Geldbewegung bezwecken." (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht[2])


Geschichte

Siehe Tobin-Steuer#Geschichte.

Aktueller Gesetzesentwurf der EU-Kommission

Der Entwurf der EU-Kommission wird hier diskutiert: Finanztransaktionssteuer/Entwurf der EU-Kommission

Argumente

Der Staat wird für den Mehrwert kompensiert, die er für die Märkte

„More than that, a transaction tax would recognise that the state adds value to the market and deserves to be recompensed for that value. A huge part of the operational value of developed markets is derived from the rule of law. Taxing transactions would be recognising that each transaction benefits from the legal system which makes such a transaction valid and enforceable. “
londonbanker.blogspot.com/2011/09 [3]

Fußnoten


Literatur

  1. ...

Weblinks