Finanzen/Archiv 2011

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Einführung einer Buchhaltungssoftware

Die Zusammenstellung unseres Projektteams für die neue Verwaltungssoftware der Piratenpartei ist abgeschlossen. Die Teams und ihre Mitglieder findet Ihr am Ende dieses Textes.

Neben den unten aufgeführten Piraten sind auch noch andere Bewerbungen eingegangen, welche wir leider nicht alle berücksichtigen konnten. Unser Dank geht dennoch an alle, die sich für die Mitarbeit angeboten haben. Das Projektteam wird einzelne Aufgaben und anstehende Entscheidung auch nach aussen tragen, so dass sich trotzdem jeder der es möchte, ausreichend einbringen kann.

Wir beginnen gleich mit einem recht einfachen Thema: unser Kind braucht einen Namen. Wenn Ihr kreative Vorschläge habt, könnt Ihr diese bitte hier einbringen: http://piratenpad.de/Namenssuche

Wir wünschen uns allen ein erfolgreiches Projekt.

piratige Grüße

Wilm und Rene

Projektleitung

  • Wilm Schumacher - wilm.schumacher@piratenpartei.de (Technik, Migliederverwaltung)
  • Rene Brosig - rene.brosig@piratenpartei.de (Schatzmeisterei, Schulung)

Projektteam Verwaltungssoftware

Buchhaltung

  • Swanhild Goetze - swanhild.goetze@piraten-hh.de
  • Michael Seidel - mseidel-frankfurt@t-online.de
  • Andreas Goebel - andreas@piraten-potsdam.de

Mitgliederverwaltung

  • Stephan Urbach - stephan.urbach@piratenpartei.de
  • Sebastian Krone - bastian@piratenbb.de
  • Hendrik Stiefel - hendrik.stiefel@piraten-thueringen.de

Technik

  • Technik Thorsten Fröse - th.froese@it.piratenpartei.de
  • Borys Sobieski - mail@derborys.net
  • Jens Fricke - jens.fricke@piratenpartei-hessen.de

Admin

  • Michael Kiai - Michael.Kiai@mitglied.piratenpartei-bw.de
  • Holger Burbach - plexar@me.com
  • Ronald David Trzoska - pirat.ron@gmx.de

Zur Einführung brauchen wir von allen Gliederungen Angaben über die Verwaltungsarbeiten. Deshalb bitte das folgende Formular ausfüllen: Formular entfernt

Weitere Informationen gibt es hier: Verwaltungssoftware

Vertrag

Der Vertrag ist hier hinterlegt: Datei:Vertrag Verwaltungssoftware.pdf

Die Einzelpreise dürfen aus Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht werden. Falls das gewünscht wird, wäre der Endpreis um ein Vielfaches höher.

Begründung für die Einführung dieser Software

Unser derzeitiger kommissarischer Landesschatzmeister aus Bayern hat die Begründung für diese Software sehr ausführlich hier beschrieben: http://www.formspring.me/NetAndroid/q/237881494075354050?utm_medium=social&utm_source=twitter&utm_campaign=shareanswer&_sg=&_sk=

Betriebshaftpflichtversicherung

Ab dem 8. Januar 2010 hat die Piratenpartei Deutschland eine Haftpflichtversicherung bei der Generali-Versicherung. Die Haftpflichtverischerungsnummer lautet: 2-GK-83.054.352-0. In einem etwaigen Schadensfall bitte mich kontakten. Diese erste formlose Meldung sollte den Schaden umschreiben.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in unserem Fall eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine. Was eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, steht hier [1] Die Versicherungssumme beträgt pauschal 5 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie fungiert wie eine ganz normale Betriebshaftversicherung.

Abgedeckt sind u.a.

  • der Betrieb der Bundesgeschäftsstelle;
  • Parteiinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel
    • Parteitage oder Informationsveranstaltungen,
    • das Aufstellen und Betreiben von Info-Ständen,
    • Plakatieren,
    • Verteilen von Handzetteln,
    • Fahrten zu Veranstaltungen.

Nicht versichert gelten größere Veranstaltungen mit externen Besuchern, wie zum Beispiel Demonstrationen oder öffentliche Kundgebungen.

Es gelten folgende Vertragsbedingungen:

  • Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung;
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung;
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen;
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung;
  • Zusatzbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Nutzer von Internet-Technologien;

Hamburg, den 15. März 2010 gez. Bernd Schlömer

Regeln (Stand: 14. Dezember 2009)

Ohne Regeln keine Kekse. Folgende Regelvorschläge sollen dazu beitragen, dass ein Standardverfahren für ein einheitliches Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland entwickelt werden kann. Es wird natürlich immer wieder Aktualisierungen geben. Einige Punkte, wie etwa der Umgang mit Spenden oder die Erstattung von Reisekosten sind abhängig vom Votum des Bundesvorstands.

Umgang mit Bar-Kassen

Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bar-Kassen sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Buchungen sind zeitnah zu tätigen. Buchungen können nicht ohne Beleg existieren.
  • Papier ist der beste Freund der Buchhalter, Buch- und Kassenprüfer.
  • Es wird ein Kassenbuch geführt und monatlich abgerechnet. Dem Kassenbuch wird ein Aktenordner für Monatsabrechnungen nebst Belegen über Einnahmen und Ausgaben beigelegt.
  • Bar-Kassen dürfen einen Kassenbestand in Höhe von € 300,00 nicht überschreiten.
  • Sollte der Kassenstand der Bar-Kasse den Betrag von € 300,00 übersteigen, ist der Überschuss auf das jeweilige Geschäftskonto zu überweisen.

Allgemeine Buchungsempfehlungen

Folgende Empfehlungen/Hinweise gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Gegenstände (Dinge) sind grundsätzlich zu inventarisieren und in einer Inventarliste zu dokumentieren. Der Bundesvorstand freut sich über jede Sachspende aus den Landesverbänden; aber dieses Zeug ist auch nachweisfähig zu lagern oder zu nutzen.

Fristen (Stand: 21. November 2010)

Die Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland legen zum Zwecke der Rechenschaftslegung wie folgt ihre Rechenschaftsberichte der nächst höheren Teilgliederung vor:

  • bis zum 15.März eines jeden Jahres die Ortsebene der Kreisebene,
  • bis zum 31. März eines jeden Jahres die Kreisebene der Bezirksebene,
  • bis zum 30. April eines jeden Jahres die Bezirksebene der Landesebene,
  • bis zum 15. Juni eines jeden Jahres die Landeebene der Bundeebene.

Die Bundeebene erstellt einen aggregierten Gesamtbericht der Piratenpartei Deutschland zum 30. September eines Jahres zur Vorlage an den Präsidenten des Deutschen Bundestages.

  • Kassenschluss: 15.12.2010.

Folgende Fristen gelten speziell für die Bundessebene:

  • Kassenprüfung/Rechnungsprüfung: 12./13. Februar 2011 oder 26./27. Februar 2011
  • Vorlage Prüfbericht: spätestens zum BPT 2011.1

Geschäftswege

  • Budgetanträge und Bitten auf finanzielle Unterstützung werden schriftlich und gut dokumentiert an den Bundesvorsitzenden oder Schatzmeister gerichtet und dort im Mehr-Augen-Prinzip erörtet. Gleiches gilt für die jeweilige Landesebene. Alles andere macht keinen Sinn und setzt die Schatzmeister der Bundesebene sowie die Schatzmeister der Landesverbände nur dem Vorwurf aus, intransparente Geschäfts- und Finanzpolitik zu betreiben. Jedes Mitglied der Piratenpartei muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich über beantragte Gelder informieren zu können (Transparenzregel).
  • Anträge auf Anschaffungen werden mit Leistungsbeschreibungen versehen, die den begründeten Bedarf beschreiben sowie Ziel und Zweck der Anschaffung erläutern.

keine Verbindlichkeiten

Für die Bundes- und Länderebene gilt folgende Regel

  • Vorstände der Länder und des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
  • Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
  • Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.

Mitglieder und Mitgliedsbeiträge und ihre vorbereitende Verbuchung (Belegwesen)

  • Mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres (erstmalig 31.12.2009) extrahieren alle Teilgliederungen ihre Mitgliederdaten, nebst Adresse und Mitgliedsnummer in eine geeignete Datenbank (in elektronischer Form – bitte an Exportfunktion für die Rechnungslegung denken; hier werden wir noch weitere Hilfestellung anbieten).
  • Ab 01.01.2010 erfüllt diese Datenbank zwei Funktionen. Sie dient der Nachweisführung der nach PartG verpflichtenden Erläuterungen zur Anzahl der Mitglieder je Teilgliederung; sie bildet die Grundlage für das verpflichtende Forderungsmanagement der Piratenpartei Deutschland.
  • Bei Zahlungseingang des jeweiligen Mitgliedsbeitrags gilt folgendes Standardverfahren für die vorbereitende Buchhaltung der Piratenpartei Deutschland:
    • Ihr führt einen (Unter-)Ordner „BANK“: Der erste Kontoauszug des Monats liegt ganz unten, neue Kontoauszüge werden immer obenauf gelegt. Monatsweise wird ein Trennblatt eingefügt (Wir versuchen noch einen geeigneten Musterordner für alle Teilgliederungen zur Verfügung zu stellen).
    • Die Belege zu den Kontoauszügen – in diesem Fall in der Regel Mitgliedsbeitragsbestätigungen - liegen dabei immer hinter der Kontoauszugseite auf der die Zahlung zu sehen ist. Für die Mitgliedsbeitragsbestätigungen nutzt ihr bitte die Vorgabe der Anlage 1. Die Bestätigung kann per E-Mail versandt werden.
    • Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2010 über ein Mahnwesen eingefordert und in der Datenbank regelmäßig aktualisiert. Wer abschließend nicht zahlt, muss meiner Auffassung nach die Piratenpartei Deutschland verlassen.
    • Die Bundesebene wird am Ende des ersten Quartals die Umlage der Mitgliedsbeiträge in Höhe von 40% einfordern.
    • Die Punkte 1 bis 3 gelten sinngemäß für die Aufbereitung des Belegwesens 2009.

2. Betreiben von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Bei der Diskussion um die Einrichtung partei-eigener Internetshops ist nicht nur der parteirechtliche, sondern vor allem auch der steuerrechtliche Rahmen zu berücksichtigen. Die jeweiligen Finanzämter werden sehr genau prüfen, ob der Bundesverband oder eine Teilgliederug der Piratenpartei Deutschland, die beispielsweise einen Intershop betreiben möchte, noch im Rahmen einer steuerbefreiten Vermögensverwaltung oder bereits im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätig ist.

Dies vor dem Hintergrund, dass anders als für gemeinnützige Körperschaften, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 64, § 65 AO zwischen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerfreien Zweckbetrieben unterscheiden, die Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 Nr. 7 KStG für politische Parteien nur den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kennt . Daraus folgt, dass politische Parteien auch mit entgeltlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die im Wesentlichen oder gar ausschließlich dem gesetzlichen Zweck der Partei dienen, wie zurm Beispiel der Vertrieb von Druckerzeugnissen, mit denen die Partei ihre politischen Ziele in den Prozeß staatlicher Willensbildung einführt.

Für Internet-Shops und ähnliches gilt dies in verstärktem Maße.

Vielmehr dürften die Finanzämter für solche Aktivitäten davon ausgehen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Werden im Einzelfall die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten, so nimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an.

Führt eine Teilgliederung der Piratenpartei Deutschland nun einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so kann diese Aktivität der Teilgliederung der Besteuerung unterliegen. Davon erfasst ist nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern unter Umständen auch die Gewerbesteuer.

Meine Empfehlung:

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist stets in eigener Rechtsform zu führen und nicht als parteieigener Betrieb.

Neben diesen steuerrechtlichen Einwänden ist zudem beachten, dass die Piratenpartei Deutschland einen nicht unerheblichen Image-Schaden erleiden dürfte, wenn sie in einem größeren Rahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Das unter dem Themenfeld der »Politikverdrossenheit« bekannte Phänomen der Enttäuschung über das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird unter anderem auch dadurch genährt, dass politische Parteien und ihre Mandatsträger in den letzten Jahrzehnten mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Korruption, der Zahlung von Schmiergeldern, unklaren Spendeneinnahmen usw. konfrontiert waren. Die der Piratenpartei Deutschland zugewandten Wähler erhoffen sich auch hier von den Piraten einen echten Wechsel des allgemeinen Politikstils. Diese aufkeimende demokratische Hoffnung sollte nicht sofort durch unklare wirtschaftliche Betätigungsfelder leiden müssen.

Hamburg, den 2. November 2009 Bernd Schlömer


Begründung bzw. Stellungnahme zur Bereitstellung von Mitglieder- und Spenderadressen für die Rechenschaftslegung:

  • Das Parteiengesetz erfordert, dass der Landesverband verpflichtet ist dem Bundesverband eine Liste aller Mitgliedsbeiträge und Spenden nebst vollständiger Anschrift mit dem Rechenschaftsbericht zusammen zu übergeben, damit der Bundesverband seiner Verpflichtung nachkommen kann zu prüfen, ob von einem Mitglied (über alle Verbände zusammen) Beträge von mehr als 3.300,00€ (§ 24 Abs. 8 ParteienG) bzw. 10.000,00€ (§ 25 Abs. 3 ParteienG)zugewendet wurden.
  • Die Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet lückenlos zu prüfen und zu bestätigen, ob o.a. von der Piratenpartei korrekt befolgt wurde.
  • Im Rechenschaftsbericht eines jeden Landesverbandes und auch der Gesamtpartei ist die Anzahl der Mitglieder zum Jahresende nach § 24 Abs 10 ParteienG anzugeben.
  • Ohne Erfüllung der bisher angeführten Anforderungen ist keine Aufnahme in das System der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Diese strengen Regelungen wurden eingeführt, da in der Vergangenheit etablierte Parteien Mißbrauch in diesem Bereich betrieben haben.
  • Eine Aufarbeitung der Buchführung der Gesamtpartei in der Weise nicht möglich ist, wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Zu eurer Beruhigung kann ich euch aber mitteilen, dass nach dem Steuerberatungsgesetz und der Wirtschaftsprüfungsordnung folgendes festgelegt ist:

  • § 57 (Steuerberatungsgesetz) Allgemeine Berufspflichten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig,eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
  • § 43 (Wirtschaftsprüferordnung) Allgemeine Berufspflichten: Der Wirtschaftsprüfer hat seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft,verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.

Weiter gibt es noch eine Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer:

Diese besagt in § 9 zur Verschwiegenheit: Wirtschaftsprüfer ... dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren. ... Wirtschaftsprüfer haben dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen und Umstände im Sinne von Satz 1 Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und weiter: Die Pflichten nach Satz 1 und 2 bestehen nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses fort.


Hamburg, den 1. Februar 2010 gez. Bernd Schlömer

4. Aufwandsspenden

Stellungnahme unserer Wirtschaftsprüfer:

Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung, die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.

Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen.

Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen.

Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist.

Hamburg, den 2. November 2009 gez. Bernd Schlömer


7. Fortbildung Schatzmeister

Fand am 18./19.06.2011 in Erfurt statt.

  • Ab dem 01.01.2012 soll eine professionelle Software zum Einsatz kommen, um den Anforderungen des Parteiengesetzes für eine Partei mit derzeit 107 Gliederungen mängelfrei nachkommen zu können.
  • Ab dem II.Quartal 2011 soll ein Berichtswesen eingeführt werden. Nähere Angaben folgen demnächst
  • Es sollen regelmäßige Schulungen für Schatzmeister, Kassenprüfer und Vorstandsmitglieder durchgeführt werden
  • Eine Revision soll eingesetzt werden.

Wissenswertes zur Parteienfinanzierung (Stand: 22. Februar 2010)

Die Piratenpartei Deutschland strebt nach ihrem Erfolg bei der Europawahl 2009 die Beantragung staatlicher Zuwendungen über das Instrument der Parteienfinanzierung an. Nachfolgend stelle ich zunächst einige interessante Links zur Auswahl, die über die Parteienfinanzierung näher informieren.

Die Seite zur Parteienfinanzierung des Bundestags [2]

Muster eines Rechenschaftsberichts (zuletzt aufgerufen am 22.02.2010) [3]

Rundschreiben unter anderem zum Achten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes mit entsprechender Dokumentation, zur Rechnungslegung mit Muster eines Rechenschaftsberichts, mit Hinweisen zur Rechtswidrigkeit der Stückelung von Spenden in [4]

Schreiben zu den Voraussetzungen der Anerkennung von sogenannten Aufwandsspenden [5]


Die Link-Empfehlungen hat uns Transparency Deutschland (Jochen Bäumel) während des Schatzmeister-Treffens am 14. und 15.November 2009 zur Verfügung gestellt:

  • Parteispendenurteil: Urteil des 2. Senats vom 24. Juni 1958 [6]
  • Parteispendenurteil: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien. Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 1978 [7]
  • Parteispendenurteil: BVerfGE vom 14.07.1986 Paretispendenurteil auf Klage der Grünen. Urteil des 2. senats vom 14. Juli 1986 [8]
  • Parteispendenurteil: BVerG. Urteil vom 9. April 1992 [9]
  • Staatliche Parteienfinanzierung. Urteil vom 2. Senat vom 16. Juli 1966 [10]
  • Die staatliche Parteienfinanzierung. Bericht zur Parteienfinanzierung (März 2009) des Deutschen Bundestags. [11]
  • Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung. 18. Juli 2001 [12]