Diskussion:Schatzmeister/Blog

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Parteienfinanzierung Gerechtigkeit

Erstaunlich ist schon, wie hartnäckig die Piratenpartei das Berechnungsverfahren zur Parteienfinanzierung ignoriert.

Die Höhe der Parteienfinanzierung richtet sich NICHT, wie ständig fälschlicherweise vorgetragen, nach den Zahlungen der Länder an die Landesverbände (§19a 0,50 Euro je Stimme). Bei diesen Beträgen handelt es sich um reine Zahlungsströme, mit der die Bundesrepublik die Finanzierung der Parteien intern zwischen Bund und Ländern aufteilt.

Die eigentliche Höhe, und damit der "Ertrag", der der Piratenpartei Deutschland zusteht, wird vom Referat PM 3 (Parteienfinanzierung) des Deutschen Bundestags festgelegt.

Die Schatzmeisterin erstellt einen Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei, auf dessen Grundlage die Staatliche Parteienfinanzierung errechnet wird. Anspruchsberechtigt ist die Gesamtpartei, die es dann wieder gerecht auf ihre Landesverbände verteilen muss.

In der Piratenpartei hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Landesverbände bestimmen, welche Gelder sie an die Gesamtpartei weiterleiten. Für diese Ansicht gibt es aber keinerlei rechtliche Grundlage.

Die Landesverbände könnten zwar Teil-Rechenschaftsberichte erstellen und -Finanzierung beantragen, würden aber automatisch schlechter gestellt, da sie sonst nicht von den Mitgliedsbeiträgen und Spenden der Landesverbände profitieren würden, die keine oder zu wenig Staatlichen Finanzierungen erhalten würde.

Berechnet wird ausschließlich nach diesem Verfahren: http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/festsetz_staatl_mittel/finanz_11.pdf

  • Spalte 2 Stimmenkonto der Gesamtpartei
  • Spalte 4 0,85 EUR / 0,70 EUR je Stimme
  • Spalte 3 Summe der Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge + Spenden)
  • Spalte 5 0,38 Eur je EUR Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge + Spenden)
  • Spalte 6 Summe Spalte 4 und 5
  • Spalte 7 Relative Obergrenze (Spalte 3 + sonst. Einnahmen)
  • Spalte 8 Begrenzung auf Min Spalte 6 oder 7
  • Spalte 9 Begrenzung auf Absolute Obergrenze
  • Spalte 10 und 11 zeigen nur, wie diese Zahlungen vom Bund bzw. den Ländern zu leisten sind.

"Gemäß § 19a Abs. 6 PartG werden von dem sich für die einzelnen Parteien nach Abgleich mit der absoluten Obergrenze ergebenden Gesamtbetrag der staatlichen Finanzierung („Endbetrag“) den jeweiligen Landesverbänden der Parteien staatliche Mittel für die bei den entsprechenden Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen in Höhe von 0,50 Euro je Stimme durch die Länder aus Landesmitteln gewährt. Die Beträge sind der Spalte 10 der Gesamtübersicht („Länderanteil“) zu entnehmen. Die übrigen staatlichen Mittel werden aus dem Bundeshaushalt gewährt (§ 21 Abs. 1 PartG). Diese Beträge sind in der letzten Spalte der Gesamtübersicht („Bundesanteil“) ausgewiesen. Die sich aus dem Bundesanteil unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen ergebenden Schlusszahlungs- bzw. Rückzahlungsbeträge sind als „Schlusszahlung/Rückforderung für 2011“ in der vierten Spalte der Aufstellung „Bund“ (Stand: 26. Januar 2012, ANLAGE 3) ausgewiesen. 3. Bund-/Länder-Anteil 2011 und Staatsquote 2010 Die Gesamtbeträge in den beiden letzten Spalten der Gesamtübersicht zeigen, dass bei der Festsetzung 2011 die Länder mit ca. 17,5 Mio. Euro etwa 12 % und der Bund mit ca. 124,4 Mio. Euro etwa 88 % der gesamten staatlichen Finanzierung zu tragen haben." http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/festsetz_staatl_mittel/finanz_11.pdf

Die Lösung des Problems der Staatliche Parteienfinanzierung liegt daher darin, zunächst einen fairen Ausgleich zu finden für die Landesverbände, die Mitgliedsbeiträge und Spenden einbringen, selbst aber keine oder zu wenig Stimmen einbringen, um Staatliche Finanzierung zu erhalten. Die Höhe der Parteienfinanzierung für die Bundespartei wiederum muß sich an deren zu definierenden Aufgaben orientieren, die sie erfüllen soll.

Im konkreten Fall bedeutet es, dass die Ansprüche eines Landesverbandes an der Parteienfinanzierung 2012 durch die selbst erwirtschafteten Mitgliedsbeiträge und Spenden von 2010 gedeckelt werden. Darüber ausbezahlte Beträge sind zu teilen mit den Landesverbänden, die Mitgliedsbeiträge und Spenden, aber keine oder zuwenig Stimmen bei Landesparlamentswahlen generiert haben.

MatthiasZ 13:53, 9. Dez. 2012 (CET)

SÄA042

Der Antrag musste scheitern. Da ist sowohl im Vorfeld, als auch in Bochum selbst einiges schief gelaufen. Aufgrund der Redebeiträge habe ich den Eindruck, dass es keinerlei Versuche gab, vorher eiunen Konsens zwischen Geber- und Nehmerländern zu erzielen. Statt einen Konsens zu erzielen, wurde von Anfang an darauf gesetzt, die Geberländer einfach zu überstimmen.

Das ganze sah sehr stark nach einem Lex Bayern aus. Von dem gewählten Verteilschlüssel hätte Bayern am stärksten profitiert. Sinnvoller wäre hier folgendes gewesen:

  • Die Komponente nach Fläche/Bevölkerung hätte logarithmisch sein müssen, wodurch es eine degressive Proportionalität gegeben hätte. Dies entspricht eher den realen Mehrkosten.
  • Der LV Bayern hat 2011 eine Großspende bekommen, auch dies hätte berücksichtigt werden müssen.
  • Hohe Beitragszahlerquoten wie in Hessen hätten belohnt werden müssen, Bayern liegt da ja eher im unteren Mittelfeld
  • Es gab in Bochum Hinweise, dass der Verteilschlüssel schon in Neumarkt wieder geändert werden sollte (Bayern w#re sonst ab 2014 Geberland)

In Bochum wurde von Redenern teilweise gelogen, dass sich die Balken bogen. So wurde z.B. behauptet, der Finanzrat hätte einen Beschluss grefasst. Tatsächlich war er aber beschlussunfähig. Es gab Drohungen, dass bei einem Scheitern einfach ein BuVo-Beschluss herbeigeführt wird. So provoziert man bestenfalls Klagen und Verzögerungen. Viel Geld wird Anwaltskanzleien in den Rachen geworfen und selbst wenn NRW verliert, erfolgt die Auszahlung der Beträge erst lange nach der Bundestagswahl.

Also, besser einen Konsens erzielen. Ich glaube nicht, dass sich die Geberländer hier verweigern würden.
(nicht signierter Beitrag von Stefan999 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 26. Nov. 2012)

Mehr als 80 Stunden Arbeitszeit für diese Konsenssuche sind nicht drin. Der Rest dieses ungekennzeichneten Beitrags sind Vermutungen aber keine Fakten. Also spar ich mir zukünftig 75 Stunden und lass Euch ordentlich shitstormen. Ist einfacher. Wenn Ihr es so wollt, bekommt ihr es so. Schwan 15:58, 26. Nov. 2012 (CET)
"Melden macht frei" heißt es bei der Armee. Wenn man etwas getan hat, aber nicht kommuniziert, kann man es sich in der Tat direkt sparen.--Seymour 11:28, 10. Dez. 2012 (CET)

Anregung für Bundesparteitage

Warum nicht vorher - ansatt im LV erfolgreich abgestimmt - via Bundes LQFB eine erfolgreiche Abstimmung als Voraussetzung?
Mehr als X % und bei mehr als Y Beteiligung?
Gibt die Möglichkeit auch kurzfristig Themen hineinbringen zu können?
Grüße Michael (@icke2AIDA) 23:31, 25. Nov. 2012 (CET)


Vorabstimmung bei einem LPT ist nicht zielführend. Die Landesparteitage sind zeitlich auch immer eng, also macht es mehr Sinn, dort auch Landesthemen zu beschließen. Ein LV hat nichts davon, wenn auf dem LPT ein Thema für das Bundesprogramm besprochen werden soll, während Landesthemen zurückstehen. Das ist wenig zielführend.

Zielführend ist aber, dass überhaupt eine Diskussion angestossen werden soll, was man besser machen könnte. Was die beste techn. Lösung dafür wäre, weiß ich im Moment nicht. Evtl. ein Pad mit Vorschlägen, aus denen die Präferenzen dann per LQFB und LimeSurvey abgefragt werden. Dann hat man eine grobe Richtung zur Meinung (und LQFB ist schließlich ein Meinungsfindungstool, kein Antragsportal, gell).

Was wir unbedingt einführen sollten, ist eine Regelung, nachdem ein Vorschlag zur Änderung der TO zum Vorziehen eines bestimmten Antrags genau 1 mal gestellt werden darf. Der TO Antrag zur sMV kam 3 oder 4 mal. Sinnlos. Wenn 1 mal der Antrag gestellt und abgelehnt wurde, sollte kein weiterer Antrag zum Vorziehen dieses TOP mehr bearbeitet werden dürfen, egal welche Begründung angeführt wird. Ähnlich sollte auch mit GO Anträgen zur Neuauszählung bzw. Neuabstimmung verfahren werden. Hier wird es natürlich komplizierter, da das Abstimmergebnis ja tatsächlich nicht ganz klar gewesen sein könnte. Aber dieses "Abstimmen bis das Ergebnis passt" geht gar nicht.

Was auch helfen würde, wenn wir uns endlich mal eine GO geben, die dann vielleicht auch bestand haben könnte. Also nix von wegen Änderung der GO jedesmal. Wir legen uns drauf fest und weitere Änderungen können dann nur aus wichtigen Gründen eingeführt werden. Im Prinzip gehen die meisten Punkte eh immer ums selbe Thema. Redezeitbeschränkung wär eins davon. Wenn wir gleich von Anfang an sagen, Antragsteller hat 3-5 min, Redebeiträge aus dem Schwarm 1-2 min (wobei es immer auf 1min am Ende rausläuft), dann sollte das doch ausreichen. Diese GO kann bis März erarbeitet werden, dann werden alle darüber infomiert (per Mail) und jeder kann nochmal Vorschläge einreichen. Dann die üblichen Meinungsbilder elektronisch ermitteln, ob die Leute damit leben können und damit geht man in die Versammlung.

Für SÄA sollte man es gleich so machen, dass diese - außer in absolut dringenden Fällen - ausschließlich auf Wahlparteitagen bearbeitet werden sollen. Wenn wir das nicht hinkriegen, dann in einem vorher bekannten, festgelegten Zeitfenster und mit eigener TO. Z.B. eben Sonntags zu Beginn (oder wie dieses Mal nach Abschluß des letzten Vortagesantrags) für maximal 3-4 Stunden. Dabei sollte aber auch klar sein, dass die Debatte zu dem Antrag, der nach diesen 3-4h zuletzt noch in Bearbeitung ist, innerhalb von max. 30min zu beenden ist. Sonst fängt man nach 3,75h noch ein Brisanzthema (z.B. sMV) an und wir debattieren nochmal 5h weiter. Wenn absehbar ist, dass das letzte Thema nicht innerhalb des Zeitfensters bearbeitbar ist, dann sollte die Versammlung gefragt werden, ob der Antrag noch drankommen soll, aber unter der Prämisse, dass eben dann nach 30min Debatte die Abstimmung eingeleitet wird, egal wer noch was zu sagen hat.

Das sind jetzt nur mal ein paar Ideen auf die Schnelle. Wie gesagt sollten wir die Diskussion wohl eher in ein Pad überführen. Oder irgendwas anderes.

--Murgpirat 01:47, 26. Nov. 2012 (CET)


Ich denke nicht, daß eine Filterung der Anträge durch LPTs eine Verbesserung bringt. Wir hatten ja jetzt auch schon eine Filterung durch die Reihenfolge und die Antragskonferenzen. Die Probleme liegen IMHO woanders:

  • in GO-Schlachten von einigen wenigen Leuten
  • in zu vielen Redebeiträge

Je größer die Partei wird um so größer wird die Zahl der Leute sein, die kommen. Und also auch die Zahl der von Leuten gewollten Redebeiträge.

Vorschläge:

  • Verlässlichere Zeitplanung durch feste Rednerlisten+Anmeldung vorweg
    Es ist auffällig (nicht nur auf BPTs sondern auch auf LPTs) dass es immer wieder Anträge auf Schließung der Rednerliste gibt. Eigentlich immer.
    Wenn etwas aber immer kommt, dann sollte man sich die Zeit sparen die dieser GO-Antrag kostet und es andersrum machen: Rednerliste von vornererein beschränken und stattdessen ein GO-Antrag auf Öffnung erlauben.
    • Alle Redebeiträge zu Anträgen müssen mind. 72 Stunden vorher angemeldet werden (da die Anträge 1 Monat vorher eingereicht sein sollen, muss es tragbar sein, daß Leute diese auch vorher lesen und dann auch rechtzeitig vorher wissen, ob sie was dazu sagen wollen).
    • Die Zahl der Redebeiträhe wird begrenzt abhängig von der Zeitplanung und der Zahl aller Anträge für den Tag. Maximal werden 10 Redebeiträge erlaubt. Die Länge der Redebeiträge sollte 90 Sekunden-120 Sekunden nicht überschreiten.
    • Werden mehr Meldungen als zulässige Redebeiträge gestellt, entscheidet das Los (mind. 48 Stunden vorher damit die Leute wegen potentieller Anreise rechtzeitig Bescheid wissen!), welche Personen Reden halten drüfen. Eine Weitergabe/Verkauf von Redeplätzen ist nicht erlaubt, ausser der vorher gezogene Redner kann nicht persönlich zum Parteitag kommen.
  • GO-Anträge zur Neuabstimmung müssen innerhalb von 15 Minuten nach Abstimmung gemeldet werden
  • Themenparteitage
    Die Programm-Parteitage werden nach Themen gesplittet.
    Das hat zur Folge, daß es viele kleine Parteitage geben wird, für die aber dann auch ein deutlich geringerer Aufwand anfällt. Es ist nicht zu vermuten, daß jeder Pirat zu jedem Thema gleich großes Interesse hat und ein Budget/Zeit um alle Themen zu bearbeiten. Daher wäre es denkbar, nur ein oder zwei Themen auf einem Themenparteitag zu behandeln.
    Als Nebeneffekt kann durch die Konzentrierung der Fachleute auf diesen Themenparteitagen die Qualität der Inhalte steigen.

--xwolf 09:21, 26. Nov. 2012 (CET)


In der GO müste folgendes verbessert werden:

  • Bei einem GO-Antrag ist nur eine Für-Rede (durch den Antragsteller) und eine Gegenrede erlaubt. Danach kann ein Antrag auf Eröffnung einer Redeliste gestellt werden, der aber eine Mehrheit haben muss. Ansonsten wird sofort abgestimmt
  • Ein Antrag auf Wiederholung der Abstimmung ist nur einmal zulässig. Ist das Ergebnis abweichend, wird ausgezählt.
  • Antragshürde: 100 Unterschriften (Es müssen aus mindestens 9 Landesverbänden je 5 Unterschgriften kommen, die restlichen 55 dann beliebig)

--Stefan999 13:26, 26. Nov. 2012 (CET)


Passendes TO-Konzept zu Deiner Anregung für Bundesparteitage

findet sich hier: Bestimmung der Antragsreihenfolge auf dem BPT durch die Landesverbände

Die Mitgliederzahlen müssten natürlich aktualisiert werden. --Ex-32 16:39, 27. Nov. 2012 (CET)


Diskussion

Übertrag von der Hauptseite:

Kommentar NorbertE 09:55, 27. Nov. 2012 (CET): Das würde letztlich dazu führen, dass ein LPT all diese Antragsflut bewältigen müsste, um sich zu den einzelnen Anträgen zu positionieren. LPTs sollen aber Landesprogramme erarbeiten. Das gar noch weiter an untere Gliederungen weiterzureichen ist noch illusorischer - ein KPT der über 700 Bundesanträge, 100 Landesanträge und 20 Kommunalanträge eine Position finden soll? Unmöglich.

Kommentar #Wolf-Dietrich Trenner Gn8 08:39, 29. Nov. 2012 (CET) Die Landesverbände sind nicht zuständig für Bundesthemen, dieser Filter wäre nicht sachgerecht. Ein völliges Ausschalten der Arbeitsgruppen ist ein Signal an die Aktiven, dass die Schatzmeisterei ihre Arbeit nicht wertschätzt. In Verbindung mit einer Bundestagsfraktion wäre das geradezu ein Ausschalten der Partei in inhaltlichen Fragen.

wirtschaftlicher Zweckbetrieb und Zentraleinkauf

Mache ich mir auch seit ein paar Wochen Gedanken drüber.

  1. Ich erwäge Merchandizingprodukte
  • zu entwickeln und vorzuhalten um diese
    1. sehr günstig an Parteigliederungen abzugeben
    2. auf Parteitagen an Interessenten verkaufen (Standgeldspende)
    3. über einen Internetshop zu vertreiben und die Partei prozentual (über Spenden) zu beteiligen.
  1. Benötigte Werbeartikel (Infostände, Sonnenschirme, Fahnen, Kullis, Feuerzeuge, Buttons usw)
    1. Bundes
    2. Landes
    3. Themenbezogen
  • einzukaufen, vorzuhalten und an die Gliederungen auszuliefern.

AK Pirat Peter


Verbrauchsartikel wie Büromaterial, Verpackung und ElektroElektronikartikel von einem Versandhändler gegen Mengenrabatt. Zentral bestellt, RG und Ware direkt an Gliederung. AK Pirat Peter


Ist eine zentrale Postversandstelle möglich? Ein über IP ansprechbarer Drucker der von allen Gliederungen genutzt werden kann. Bei sehr hohem Aufkommen könnte dieser Drucker mit einer Falzmaschiene und ewentuell einer Kuvertiermaschiene erweitert werden. Sonderkonditionen mit einem entsprechenden Verteiler. Günstigerer Versand aus dem benachbarten Ausland wäre auch eine Möglichkeit. AK Pirat Peter


Warum ich meinen Beitrag noch nicht überwiesen habe

  1. Wie die Beitragserhöhung in Neumünster zustande gekommen ist, war eine Sauerei! Ich sehe sie für ungültig an.
  2. Die inhaltliche Weiterentwicklung ist ein Witz. Es gibt nur noch links-grünen Populismus. Die Kernthemen sind unter den Tisch gefallen. Stattdessen werden Kampagnen gegen angeblichen Sexismus und Rassismus in der Piratenpartei gefahren. Unwidersprochen können sich irgendwelche Spinner daran stoßen, dass in irgendeinem Antrag am Rande von Nationen gesprochen wird.

Für so etwas gibt es von mir erst mal keinen müden Euro mehr.--Warum ich erstmal nicht zahle 14:37, 24. Feb. 2013 (CET)

Spenden unserer Landtagsabgeordneten in 2012

Zur besseren Vergleichbarkeit sollte man allerdings auch darauf hinweisen, dass einzig die Berliner Abgeordneten im ganzen Jahr 2012 ein Gehalt bekamen. Die Wahltermine waren:

  • Berlin: 18. September 2011
  • Saarland: 25. März 2012
  • Schleswig-Holstein: 6.Mai 2012
  • Nordrhein-Westfalen: 13.Mai 2012

-- Thomas Weinbrenner 21:50, 2. Okt. 2013 (CEST)