Diskussion:Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission

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Legitimation der Antragskommission

Welche Kompetenzen hat die Antragskommission und woher rühren diese? Hat der Bundesvorstand diese ernannt?

  • Der BuVo hat Christopher Lauer mit der Organisation des PPT beauftragt. Um die Anträge zu ordnen, wurde eine Antragskommission unter seiner Leitung entschieden, der Interessierte beitreten konnten. Siehe dazu BuVo-Protokolle vom 23.09 (TOP 1) und 07.10. (Tätigkeitsbericht). --Cochi
  • Dort ist bei TOP1 nur Text zu dem Thema (ein Vorschlag) zu finden. Wo findet sich der Beschluss des Bundesvorstandes dazu?

Recht der Antragskommission über Ablehnung von Anträgen

Prüft die Antragskommission die Zulässigkeit aller Anträge an den BPT10/2? Darf die Kommission bestimmte Anträge ablehnen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

"Die Mitglieder der Antragskommission können dann die vorliegenden Anträge an den Bundesparteitag ordnen, sich mit den Antragstexten beschäftigen, und ggf. der Versammlungsleitung helfen, falls es Unklarheiten über Anträge gibt." - aus diesem Statement ergibt sich keine Ablehnungsbefugnis. Siehe auch Protokoll vom 23.09. --Cochi
  • Danke, aber wo wurde diese "Geschäftsordnung" beschlossen? Wo findet sich der Beschluss dass Christopher Lauer eine Antragskommission mit eben dieser Geschäftsordnung einsetzen darf?
  • Der Link verweist auf ein BuVo Sitzung, diese hat die Antragskommission einberufen. Ebenso findest du in dem Portal die Beauftragung des Vorstandsmitglieds Lauer für die Durchführung. --eckes
  • Wo denn?
  • Auf den gegebenen Link musst du schon selbst klicken, das kann dir hier niemand abnehmen... --Sven423 21:27, 3. Nov. 2010 (CET)

Datenschutz bei Antragseinreichung / Rechtsgrundlage für Datenerhebung

Wieso müssen bei Einreichung eines Antrags personenbezogene Daten angegeben werden? Wer hat das festgelegt und welche Rechtsgrundlage gibt es für die Erfassung von Mitgliedsname und -nummer? Widerspricht dies nicht extrem dem Grundsatz der Datensparsamkeit (die Daten sind ja eigentlich völlig unnötig)?

Die personenbezogenen Daten umfassen hier E-Mail, Namen und Mitgliedsnummer. Die E-Mailadresse ist zum Kontaktieren z.B. bei Formfehlern sicherlich notwendig, der Name m.E. ein konkretes Benennen des Ansprechpartners. Die Mitgliedsnummer würde meiner Meinung nach Sinn machen, um das Antragsrecht zu überprüfen sofern dieses Mitgliedern vorbehalten ist. Dazu konnte ich jedoch in Satzung/BPT-GO sowie PartG nichts entdecken - irgendwelche Hinweise? --Cochi
  • Mit anderen Worten: Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung?
  • Mit anderen Worten: sie werden zwingend benötigt, um das Antragsrecht des Antragstellers zu überprüfen. --Sven423 21:26, 3. Nov. 2010 (CET)
  • mit klaren Worten - in der Satzung ist nichts dazu geregelt und damit ist Jeder berechtigt Anträge zu stellen und dazu ist noch nicht einmal eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei nötig!
  • Ianal, aber wenn dann kann es über Vereins- und Parteienrecht nur so herum Sinn geben, dass wenn nicht anders geregelt ausschließlich Mitglieder antragsberechtigt sind. Laut der Seite der Antragskommission ist dem auch so. Davon abgesehen: Wenn der Antragsteller für Rückfragen nicht erreichbar ist dürften eine Unmenge an Piraten den Antrag sowieso pauschal ablehnen. Die Angaben haben also mindestens zwei Zwecke: Überprüfung der Mitgliedseigenschaft und Kontaktaufnahme für Rückfragen. --Sven423 13:57, 4. Nov. 2010 (CET)

Auf BPT gestellte Anträge

FRAGEN

TeX-Files zum Antragsbuch

Irgendjemand hatte die genzenlose Güte das Antragsbuch via LaTeX als pdf berreitzustellen. Dafür ein herzliches DANKESCHÖN! Es hat mir während des #BPT10 sehr geholfen! Nun die Frage:
Könnte mir der Unbekannte das tex-file zur Verfügung stellen? Ich würde das Konzept gern in unserem Landesverband weiterführen. Gute Sachen setzen sich da durch. Grüße Metal.olf 15:53, 25. Nov. 2010 (CET)