Diskussion:AG Waffenrecht/Themensammlung

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Hallo AG Waffenrecht,

vielen Dank für die zusammengestellten Standpunkte und Grundlagen zum Thema. Als Betroffener in dieser Sache freut es mich natürlich besonders, dass das Thema offensichtlich frei und ohne Scheuklappen diskutiert wurde und wird. Die Idee mit dem Plakat "Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann ..." gefällt mir, allerdings habe ich dazu noch ein paar Fragen, bzw. Anmerkungen.

Generell: Die Überschrift legt nahe, dass Sportschütze = Waffenbesitzer ist. Zudem noch Besitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe. Dies ist sicherlich eher die Ausnahme als die Regel und deshalb würde ich mir einen anderen Text wünschen. Optimal wäre es jetzt, wenn mir eine bessere Überschrift einfallen würde. Ist aber nicht der Fall, deshalb nicht lange mit diesem Kommentar beschäftigen.

Punkt: ... musste er eine Haftplichtversicherung nachweisen Kann sein, dass dies eine landesspezifische Regelung ist, aus Hessen kenne ich diese Verpflichtung nicht.

Punkt: ... hat er für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,-EUR ausgegeben... Wie kommt man auf über 500,- Euro für Prüfungen und Genehmigungen? Selbst wenn ich die Anschaffung eines geeigneten Waffenschrankes einbeziehe, komme ich nicht automatisch auf diesen sehr hohen Betrag. (Dieser Beitrag wurde von Norne geschrieben)

  • Hallo Norne, Danke für Deine Anmerkungen.

Der Text "Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann..." ist bewusst kein 100% juristisch oder GebührenO-korrekter Text. Die Themen sind durch eine allgemeinere Wortwahl und auch im Inhalt vereinfacht dargestellt, da die Feinheiten nur Fachleuten zugänglich sind. Wir wollen jedoch normale Mitbürger ansprechen und mit ihnen in's Gespräch kommen. Daher bitte diesen Text nicht als Fachmann beurteilen - wir alle wissen um die (versteckten) Mängel. Wenn Du Dich beteiligen willst bist Du gerne bei uns willkommen!

Viele Grüße, Piraten-Axel 20:46, 5. Mär. 2012 (CET)


Hallo AG'ler

Ich hoffe, das Poster von Punkt 3.1 ist so nicht in Druck gegangen, weil "... darf er auch zukünftig nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen" muss sollte vorher korrigiert werden. das "ge" muss da raus.

Viele Grüsse, euer --Achimobil 01:21, 7. Apr. 2012 (CEST)

  • Thanx ist korrigiert. Im großen Stil wurde das bisher nicht gedruck. Nur Einzelexemplare sind im Umlauf. --StarFire 09:55, 7. Apr. 2012 (CEST)

re:...wussten Sie eigentlich, daß Sie ein Besitzer illegaler Waffen sind?

Bezüglich folgender Punkte:

  • Ihr altes Fahrten- oder große Taschenmesser nicht in einem Safe verwahren
  • wenn sie noch im Besitz eines Springmessers sind?
  • wenn sie zum Picknick oder zum Grillplatz ein Messer mit einer Klinge von mehr als 12cm Länge in einem unverschlossenen Behältnis transportieren?

beim ersten weiß ich garnicht, was ich sagen soll - ich dachte ich bin im Waffenrecht recht gut informiert, aber davon hab ich noch nichts gehört... wo steht das denn?

zweiter Punkt: nicht unbedingt illegal, solange die Klinge des Messers seitlich aus den Griffschalen herausspringt und nicht länger als 8,5cm ist. Führen ist natürlich verboten, sofern einhändig feststellbar.

dritter Punkt: nicht illegal, da "Picknick" oder "Grillen" wohl ein "berechtigtes Interesse" darstellen. SoWeMeetAgain 17:20, 12. Mai 2012 (CEST)