NDS:Delmenhorst/GO-Vorstand

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Piraten Delmenhorst

Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand des KV Delmenhorst auf der Sitzung am 30.03.2010 (4/0/0) beschlossen.

Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Der Termin und Ort für die nächste physische Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
  2. Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen.
  3. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
  2. Jeder Antrag bedarf der Schriftform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-delmenhorst.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
  3. Antragsberechtigt sind:
    1. Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Delmenhorst
    2. Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Niedersachsen
    3. Alle Mitglieder des Kreisverbandes Delmenhorst

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Piraten ist es gestattet an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilzunehmen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
  2. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

§5 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
  3. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
  4. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
  5. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
  6. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vorzuhalten.

Zweiter Abschnitt - Datenschutz

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder

§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Kreisverbandssatzung zusammen.
  2. Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Kreisparteitages alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
  3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.
  4. Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.

§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Vorstandsvorsitzender - Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stv. Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piraten Delmenhorst nach aussen.
  2. Stellvertretender Vorsitzender - Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der stv. Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern und verwaltet die Mitgliedsdaten.
  3. Schatzmeister - Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes Piraten Delmenhorst.
  4. Beisitzer - Sie übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.

§10 Sonstiges Vorstand

  1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
  2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
  3. Der Kreisvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.

Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend

§11 Kassenprüfung

  1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
  2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
  3. Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

§12 Kontoführung

  1. Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein.
  2. Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 50,00 Euro der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
  3. Abhebungen über 50,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.
  4. Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.

Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen

§13 Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung wird vom, von der Gründungsversammlung gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung in Kraft gesetzt.