NRW:Crew/Seidenstadt-Piraten/Budget

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Das Konto einer Crew wird als virtuelles Konto als Bestandteil des Konto des Landesverbandes geführt. Das Konto der Crew Seidenstadt-Piraten ist somit dem Konto NRW zugeordnet und kann dort eingesehen werden.

Passend zum Thema Transparenz haben wir uns entschieden, ein Kassenbuch zu führen, welches wie es schon vom Landesverband gelebt wird, veröffentlicht wird. Das Kassenbuch wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und als PDF Datei an dieser Stelle veröffentlicht. Die letzten Einträge aus dem Kassenbuch sind hier ebenfalls aufgelistet.

Spenden

Datum Art Beschreibung Verwendungszweck Einnahme Ausgabe
10.12.2009 Sachspende Einrichtungsgebühr Postfach - 15,00 €
Umsatz: +15,00 € 0,00 €
Aktuell: 15,00 €
Stand: 24.01.2010


Crew-Kasse

Datum Art Beschreibung Verwendungszweck Einnahme Ausgabe
06.12.2009 Kassenbuch NRW Stand des Crew-Kontos zum Dezember - 279,10 € -
31.12.2009 Kassenbuch NRW Rückfluss des nicht verbrauchtes Crewbudget - - 223,28 €
03.02.2010 Kassenbuch NRW Stand des Crew-Kontos zum Januar - 73,56 -
01.03.2010 Kassenbuch NRW Einmalige Zuwendung PG LTW NRW 2010 - 75,00 -
31.12.2010 Kassenbuch NRW Stand des Crew-Kontos zum Dezember - 242,69 -
31.12.2010 Kassenbuch NRW Rückfluss des nicht verbrauchtes Crewbudget - - 182,02 €
01.01.2011 Kassenbuch NRW Stand des Crew-Kontos Anfang Januar - 60,67 -
21.10.2011 Spendenbüchse Tellerspenden - 30,87 -
Umsatz: +496,84 € 405,30 €
Aktuell: 91,54 €
Stand: 21.10.2011


Verantwortlich für unsere Kasse ist DocX.




Auszug aus dem Crewkonzept NRW zur Verwendung von Finanzmitteln:

§4 - Verwendung der Finanzmittel
(1) Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.

(2) Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.

(3) Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen

§5 - Spenden
(1) Spenden können zur Verwendung durch eine Crew, AG oder PG gekennzeichnet werden. Diese Spenden sind bei Eingang auf dem virtuellen Konto der jeweiligen Crew, AG oder PG gutzuschreiben.

§6 - Verteilung der Finanzmittel
(1) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Die LMV entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zur nächsten LMV gültig.

(3) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.

(4) Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben.

(5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Jahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über.