Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/099

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Antrag

Übernahme Anwaltskosten Klage gegen GEMA

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[titel]Übernahme Anwaltskosten Klage gegen GEMA[/titel]
[text]Der Bundesvorstand beschließt die Übernahme der Anwaltskosten für eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA. Die Klage betrifft das Einbringen von Rechten in die Verwertungsgesellschaft durch Verlage und die Wahrnehmung von Verlagsrechten in einer VG. Verwertungsgesellschaften müssen nach dem UrhWG die Urheberschaft vertreten, statt dessen sind vielfach Verwerter (Verleger) - die selbst keinerlei schöpferische Tätigkeiten erbringen - Mitglieder der VG und bestimmen über Verteilungsschlüssel, Tarife und die Satzung des wirtschaftlichen Vereins GEMA. Die Klage ist sehr aussichtsreich, da mit dem Urteil vom 24.5.12. das LG München im Streit zwischen Urhebern und VG Wort in der gleichen Sache dem Urheber Recht gegeben hat. Dieses Urteil hat übertragbare Wirkung auf andere Verwertungsgesellschaften. Das Angebot für diese Verhandlung liegt von der Kanzlei Dr.Günter Poll vor (ehemaliger GEMA Justiziar). Es ist erstinstanzlich mit 2.000 - 3.000 Euro zu rechnen. Im unwahrscheinlichen Fall des erstinstanzlichen Unterliegens würden zusätzlich die Kosten der anwaltlichen Gegenseite entstehen.[/text]
[antragsteller]Bruno Kramm[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme]
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AntragsText
Der Bundesvorstand beschließt die Übernahme der Anwaltskosten für eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA. Die Klage betrifft das Einbringen von Rechten in die Verwertungsgesellschaft durch Verlage und die Wahrnehmung von Verlagsrechten in einer VG. Verwertungsgesellschaften müssen nach dem UrhWG die Urheberschaft vertreten, statt dessen sind vielfach Verwerter (Verleger) - die selbst keinerlei schöpferische Tätigkeiten erbringen - Mitglieder der VG und bestimmen über Verteilungsschlüssel, Tarife und die Satzung des wirtschaftlichen Vereins GEMA. Die Klage ist sehr aussichtsreich, da mit dem Urteil vom 24.5.12. das LG München im Streit zwischen Urhebern und VG Wort in der gleichen Sache dem Urheber Recht gegeben hat. Dieses Urteil hat übertragbare Wirkung auf andere Verwertungsgesellschaften. Das Angebot für diese Verhandlung liegt von der Kanzlei Dr.Günter Poll vor (ehemaliger GEMA Justiziar). Es ist erstinstanzlich mit 2.000 - 3.000 Euro zu rechnen. Im unwahrscheinlichen Fall des erstinstanzlichen Unterliegens würden zusätzlich die Kosten der anwaltlichen Gegenseite entstehen.
Begründung
Auf dem BPT liegen verschiedene Anträge zur Reform des UrhWG und der Verwertungsgesellschaften vor. Hierbei fordern wir in erster Linie die VGs dazu auf, dem Wandel hin zur Informationsgesellschaft und der damit verbundenen zunehmenden Diversifizierung und selbstständigen Vermarktung von Urhebern gerecht zu werden. Zunehmende Digitalisierung führt dazu, daß Immaterialgüter immer seltener an physische Träger gekoppelt werden. Um der gerechten Honorierung von Urhebern trotzdem transparent, fair und anteilig nachkommen zu können, brauchen wir grundlegend reformierte VGs, die Lizenzen und Honorare nur an Urheber und nicht an Verwerter vergüten. Ein Urteil gegen Verlage in der GEMA wird die Gewichtung der Kräfte innerhalb der GEMA grundlegend verändern und die lange erhofften Reformen auslösen. Mit UrhR Debatte haben wir bereits die Diskussion innerhalb der Gesellschaft ausgelöst und müssen sie jetzt mit Lösungsansätzen vertiefen. Die dringende Reform der VGs ist dabei eine der Kernaufgaben, an der bisher jede Petition gescheitert ist. Kläger kann in diesem Fall nur ein Urheber mit GEMA Wahrnehmungsvertrag und Verlagsvertrag sein, dessen Verlagsvertrag vor dem GEMA Vertrag datiert. Der Kläger muß sich auf Saktionen von Verlegerseite und dem internen Druck von GEMA Gremien einstellen. Beides Kriterien kann ich erfüllen.
beantragt am
14.11.2012
Antragsteller
Bruno Kramm
Meinungsbild in LQFB
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5151.html?tempstore=c2dqv3l4t1q491mjgsw889qx9d
Umsetzungsverantwortlich
Bruno Kramm

Beschluss

(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 17.11.2012 #099: Übernahme Anwaltskosten Klage gegen GEMA
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Text:
Der Bundesvorstand beschließt die Übernahme der Anwaltskosten für eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA.
  1. 15yes.png: Bernd, Sebastian, alios, Hilope, Johannes Ponader, Matthias, Klaus
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  3. Pictogram voting neutral.svg: Swanhild

Ergebnis: angenommen
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