Bundesparteitag 2014.2/TO-Basis

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Tagesordnungs-Vorschlag für den außerordentlichen und ordentlichen Bundesparteitag

Kompromissvorschlag aus dem öffentlichen TO/GO/WO-Mumble am 19. Juni 2014.

Dieser Vorschlag besteht aus jeweils einer TO für aBPT und BPT, die jede Versammlung separat beschließt.

Empfehlung für den grundsätzlichen Ablauf

  1. Sa 10 Uhr Eröffnung des ordentlichen Bundesparteitags durch ein Bundesvorstandsmitglied und Unterbrechung bis Sonntag 10:00
  2. Durchführung des außerordentlichen Bundesparteitags (siehe TO-aBPT)
  3. So 10 Uhr: falls nötig weitere Unterbrechung des ordentlichen Bundesparteitags bis Ende des außerordentlichen Bundesparteitags
  4. nach Ende des außerordentlichen Bundesparteitags: Fortsetzung des ordentlichen Bundesparteitags (siehe TO-BPT)

Tagesordnung-aBPT

  1. Eröffnung des außerordentlichen Bundesparteitags durch ein Bundesvorstandsmitglied
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Zulassung von Presse, Gästen, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen
  4. Wahl der Versammlungsämter und Formalia
  5. Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
  6. Wahl des Bundesvorstandes: Während der Auszählung eines Wahlgangs kann bereits mit der Vorstellung für den nächsten Wahlgang oder TOP 6 begonnen werden.
    1. Wahl des Vorsitzenden
    2. Wahl des Schatzmeisters
    3. Wahl des politischen Geschäftsführers
    4. Wahl des Generalsekretärs
    5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
    6. Wahl des stellvertretenden Generalsekretärs
    7. optionale Wahl des stellvertretenden Schatzmeisters
    8. optionale Wahl des stellvertretenden politischen Geschäftsführers
    9. optionale Wahl des 2. stellvertretenden Generalsekretärs
  7. Lückenfüller für TOP 5:
    1. Redebeiträgen von Parlamentariern der Piratenpartei
    2. Redebeiträge von anderen Piraten
  8. Schließen des außerordentlichen Parteitages

Tagesordnung-BPT

  1. Eröffnung des ordentlichen Bundesparteitags durch ein Bundesvorstandsmitglied
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Zulassung von Presse, Gästen, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen
  4. Wahl der Versammlungsämter und Formalia
  5. Beschluss der Tagesordnung
  6. Wahl der Rechnungsprüfer (offene Wahl zulässig)
  7. Nachwahl zum Bundesschiedsgericht
  8. Satzungsänderungsanträge zu den PPEU Delegierten
    • ggf. weitere form- und fristgerecht eingegangene Satzungsänderungsanträge zu diesem Themenbereich
  9. Tätigkeitsberichte und Entlastung des Bundesvorstands
  10. Wahl der Kassenprüfer (offene Wahl zulässig)
  11. weitere Anträge:
    • weitere form- und fristgerecht eingegangene Satzungsänderungsanträge
    • (kein SÄA?)
    • (kein SÄA?)
    • (kein SÄA?)
    • (kein SÄA?)
    • (kein SÄA?)
    • (kein SÄA?)
  12. Schließen des ordentlichen Parteitages

Grundideen

Erst die Pflicht (BuVo-Neuwahl), dann die Kür (SÄA, andere Wahlen, Entlastung) in der Reihenfolge der Dringlichkeit. SÄA zur Zusammensetzung des BuVo werden gestrichen, da erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Einberufung des ordentlichen BPTs bestehen, und diese damit auch die Wirksamkeit der Neuwahl völlig unnötig gefährden würden. Alle Beschlüsse des BPT sind daher nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass niemand den BPT erfolgreich anficht.

Die Entlastung ist keine Pflicht und kann am nächsten ordentlichen BPT behandelt werden, wenn nicht genügend Zeit bleibt. Die Wahlgänge sind so angeordnet, dass es möglichst keine Überschneidungen mit Kandidaten der vorhergenden Wahlgänge gibt. Optionale Ämter werden erst nach allen anderen gewählt.

Da Positionspapiere ohnehin nicht rechtlich, sondern politisch wirksam sind, könnten diese gefahrlos zusätzlich behandelt werden.

Hinweis zu der Wahl aus der Satzung: "(1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und dem Generalsekretär und dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter. Die Vorsitzenden und politischen Geschäftsführer sind für die politische Leitung und politische Außenvertretung, die Schatzmeister für die Finanzangelegenheiten, und die Generalsekretäre für die innerparteiliche Organisation und Verwaltung zuständig. Scheidet ein Amtsträger aus dem Vorstand aus, übernimmt dessen Stellvertreter sein Amt. "