Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 051

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Leugnung von Völkermord nicht unter Strafe stellen

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm für den Bereich Innenpolitik an geeigneter Stelle) neu einzufügen.

Sei die öffentlich geäußerte Leugnung eines Völkermords auch falsch, verquert und unverständlich, so sollte diese doch immer straffrei bleiben. Eine geschichtliche Tatsache bedarf keines gesetzlichen Schutzes; eine falsche Tatsachenbehauptung keiner rechtlichen Restriktion.


Antragsbegründung

Piraten setzen sich gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt ein.

Piraten empfinden die Verantwortung der Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen. Bedenklicherweise prägten über Jahrzehnte ehemalige Mitglieder der NSDAP zahlreich die Politik der Bundesrepublik. Wir sind der Überzeugung, dass man mit dem Wegfall der Strafbarkeit der grösst-denkbaren Lüge rassistische Propaganda schlüssiger entzaubern kann.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung "nicht unter Strafe stellen".

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ist "kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung".

Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da sie unter unter die Meinungsfreiheit fällt. Die Nicht-Strafbarkeit gilt ebenso in Skandinavien, Italien, Griechenland, den Niederlanden und den USA.

"(*Claudia) Roth gibt zu, dass ein strafrechtliches Verbot kein effektiver Weg ist faschistische Ideologien zu beseitigen: “Man kann Gedanken nicht verbieten. Stattdessen muss man sie auf demokratische Weise konfrontieren.”" Debatte zur Meinungsfreiheit - Projekt der University of Oxford

Die Jüdische Allgemeine gibt zu bedenken: "Unklar aber bleibt – sowohl verfassungsrechtlich als auch im Hinblick auf die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie –, ob man tatsächlich einzelne Meinungen oder bestimmte Äußerungen unter Strafe stellen sollte. Die Meinungsfreiheit steht nicht ohne Grund weit oben auf der Liste der Grundrechte."


Datum der letzten Änderung

21.04.2012


Anregungen

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Diskussion

Der Antrag sollte Stellung zum fließenden Übergang zur Volksverhetzung nehmen. So sehr ich ihn mit allen Argumenten unterstützen kann, sehe ich in der Realität die Gefahr der Etablierung eines politischen Sachverhaltes. Natürlich ist ein Verbot auch Bevormundung aller Andersdenkenden, weil damit auch die Meinungsbildung unterdrückt wird. Aufhebung des Verbotes unterstützt die Auseinadersetzung mit den Tatsachen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Der Satz „Sei eine Meinung auch verquert, unbegründet oder haltlos, so sollte sie doch immer straffrei bleiben.“ mag ja vordergründig Richtig sein.

Wenn am sich aber anschaut, was in der Begründung mit „verquert, unbegründet oder haltlos“ gemeint ist, dann kann man sich nur noch wundern.

Die Behauptung, das die Shoa nicht stattgefunden hat, kann nicht Gegenstand einer Auseinandersetzung sein, wo man sagen könnte: „Beide Meinungen sind diskussionswürdig.“ Die Shoa es ist Faktum, es gibt an dieser Tatsache nichts zu rütteln oder zu Diskutieren.

Wenn jemand die Shoa in Zweifel zieht, dann ist das keine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Aber eben eine falsche und wenn bewusst gewählt, umgangssprachlich als „Lüge“, wenn aus Unwissenheit wiedergegeben als „Irrtum“ bezeichnet. Nun mag es ja ein Gewohnheitsrecht auf Irrtum zu geben, aber es gibt sicherlich kein Grundrecht oder Menschenrecht auf Lüge. Es sei den, mein Exemplar des GG ist zu alt.

Eine Meinungsäußerung ist etwas signifikant anderes als eine Tatsachenbehauptung. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat Präzisiert, das unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit Unterligen.

Diese Unterscheidung ist aber im Umgang mit der Leugnung der Shoa existentiell. Das Leugnung der Shoa als Meinung zu bezeichnen würde das Lügen unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellen. Eine Lüge ist aber alles, nur Keinen Meinung!

Meinungsäußerungen lassen sich nicht beweisen und müssen auch nicht beweisen werden, den sie sind Teil einer Persönlichen Einstellung. Tatsachenbehauptungen hingegen kann man beweisen oder aber nicht. Jemanden von einer Tatsache zu Überzeugen, macht keinen Sinn, den für die Tatsache, das es z.B. die Schwerkraft gibt, gibt es Beweise, mit denen man diese Tatsache nachweisen kann, ein Leugnung dieser Tatsache ist ziemlich schwierig.

Das Leugnen der Shoa ist ebenfalls keine Meinung, sondern das Bestreiten einer Tatsache, und ich frage mich, warum sich die Piraten, die es für ungemein wichtig halten, die Existenz der Shoa diskutierbar zu machen nicht mit der Gleichen Kraft dafür einsetzen, die Schwerkraft Diskutierbar zu machen. Kpeterl 20:50, 15. Apr. 2012 (CEST)

Vielen Dank für den Einwand, selbstverständlich ist die Leugnung des Holocaust eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Antrag zielte immer darauf ab, solch eine Äußerung nicht mehr unter Strafe zu stellen. Der Antragstext wurde angepasst.--Spearmind 00:39, 16. Apr. 2012 (CEST)
  • In Deutschland ist nicht das Leugnung von Völkermord strafbar, sondern nach Paragraph 130 zur Volksverhetzung die Billigung, Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung der NS-Verbrechen unter Strafe gestellt.

Ergo willst du etwas erlauben lassen, was in dem Wortlaut deines texte und deiner Begründung gar nicht vorkommt.

Denn wenn du nur z.B. das Leugnen des Völkermordes an den Tutsi erlauben lassen willst: das steht in Deutschland nicht unter strafe!

Und nochmal: Die Leugnung der Shoa ist keine Meinung! Ob es sich um ein Verbrechen handelt, ist ein Problem der Gerichte. Definitiv stellt die Leugnung der Shoa eine Lüge dar. Wenn man eine Lüge in den Rang einer Meinung erhebt und dies ist an sich schon verkehrt, macht man die Leugnung der Shoa zu einem verhandelbaren Punkt unter vielen. Kpeterl

Doch, die Leugnung des Holocaust, der gleichzeitig ein Völkermord war, ist in Deutschland derzeit strafbar. Der äußerste Begriff einer Äußerung wurde bewusst zur Verdeutlichung gewählt. Bestrebungen, wie durch Sarkozy in Frankreich, weitere Völkermord-Leugnungen unter Strafe stellen zu wollen, sind bedenklich. Das oberste Gericht (Verfassungsrat) lehnte dies dort im Februar 2012 ab. Deswegen bitte ich, den auch in die Zukunft gerichteten Antrag nicht beengt auf Art. 130 StGB betrachten, wenn gleich es auch diesen betrifft. Bestrebungen nach weiteren Leugnungsverboten, wie in Frankreich sind auch hier denkbar. Noch einmal: Das BVerfG hat völlig zu Recht entschieden, dass es sich bei der Leugnung des Holocaust um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Dies steht hier außer Frage! Es geht dem Antrag darum, persönliche Äußerungen nie unter Strafe zu stellen.--Spearmind 00:42, 18. Apr. 2012 (CEST)
  • Ich versuche es dir auf eine andere Art klar zu machen
Im Grundgesetz steht, nicht ohne Grund in Art 1.1 das Bekenntnis, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt noch vor dem Bekenntnis zu den Menschenrechten. Würde oder Menschenwürde sind eigentlich keine Rechtbegriffe, dennoch ist sie in unserem Land der oberste Wert schlechthin, von dem alle anderen abgeleitet werden können.
Um jetzt den Bogen zu Meinungsfreiheit zu schlagen, die in unserem GG der Menschenwürde ganz eindeutig untergeordnet ist:
Wenn ich einem anderen Menschen sage, er ist ein Schwein, ist das eine Beleidigung. Wenn ich einem Menschen, durch Äußerung oder Tat, seine Qualität als Mensch abspreche, ist das ebenfalls beleidigend. Wenn es der Staat tut, regen wir uns zu Recht auf, dass Art. 1 I GG verletzt wird.
Wenn ich einen Fakt wie die Shoa leugne, verharmlose oder sogar begrüße, was tue ich dann? Ich spreche den Menschen, die dabei ermordet wurden und besonders den Überlebenden, ihre Qualität als Mensch ab, ihre Würde! Im reduziertesten Sinne, unter Verkennung der Gefahr, die durch die Akzeptanz solcher Äußerungen entsteht, ist es am Ende dennoch ein Verhalten, das von strafbarer Relevanz ist.
Wenn jemand meint die Nazis wäre alle Nette Menschen mit Wirren Ideen gewesen, mag dies dumm und verblendet sein, doch trotzdem sollte er das recht haben eine solche Meinung zu äußern. Es gibt nun mal nicht "etwas Meinungsfreiheit", sondern nur ganz oder gar nicht.
Wenn er aber behautet, ihre Gräueltaten seien nur Erfindungen oder ihnen angehängt worden, genau dann spricht derjenige, der dies äußert, den Menschen, die in der Shoa auf dem Altar des antisemitischen Wahns geopfert wurden ihre Menschenwürde ab. Ihr erleben, ihr leiden wird der Beliebigkeit anheimgestellt. Die ist für mich eine, im Kern Unmenschliche Anmaßung, die ich mit keiner Rechtfertigung der Welt gutheißen kann.
Die Leugnung der Shoa ist keine Meinung. Die Shoa ist eine historische Tatsache, ihre Leugnung mithin nicht Meinung sondern Hetze. Und nein, Hetze ist nie eine Meinung, ist nie eine Meinung gewesen, sondern schlicht Hetze. Die Shoa diente keinem militärischen, keinem ökonomischen und keinem anderen Zweck als dem, den antisemitischen Wahn zu befriedigen. Damit steht sie ohne Vergleich in der abstoßenden Geschichte der Massen- und Völkermorde.
Kpeterl
Noch einmal: Die Leugnung der Shoa ist keine Meinung sondern selbstverständlich eine falsche Tatsachenbehauptung! Eine Akzeptanz der Billigung oder gar Begrüßung von Verletzungen der Menschenwürde ist mit dem Antrag nicht machbar. Es gibt unsäglich viele Weisen, Menschen oder Gruppen in Ihrer Würde zu verletzen. Eine Lüge für sich soll ausnahmslos nie bestraft werden. Dies ist der diametral falsche Weg rassistischer Propaganda zu entgegnen. Die Ablehnung der Strafbarkeit der Leugnung/einer Lüge bitte ich in aller Deutlichkeit nicht zur Akzeptanz für solche Äußerungen zu entstellen. Gräueltaten an den Maya, Herero, Indianern, Bewohnern des ehem. Jugoslawien und den Tutsi sind schrecklich und nicht erfunden, dennoch ist deren Bezweiflung zu Recht nicht strafbar. Differenzierst Du deren Menschenwürde? Ganz klar muss man Hetze, Rassismus und Faschismus immer und überall ohne Unterschied entgegnen! --Spearmind 20:07, 19. Apr. 2012 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Gefluegelpest
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. DasDodo 12:04, 11. Apr. 2012 (CEST) Ich bezweifle ganz stark dass das Ergebnis eintreten wird das ihr euch wünscht
  2. Kpeterl
  3. Martin Dirk Zimmer
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...