Bundesparteitag 2011.2/Geschäftsordnung/Änderungsvorschläge

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Entfernen von schwer durchsetzbaren Regelungen: Textabgabe von GO-Anträgen

Antrag

§ 13 Abs. 2

(2) Um Missverständnisse zu vermeiden, sind GO-Anträge unverzüglich als Text beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Piraten einzureichen. Davon ausgenommen sind allein GO-Anträge 1. zur Begrenzung der Redezeit, 2. auf Ende der Redeliste oder 3. für eine geheime Wahl oder Abstimmung.

ist zu ersetzen durch

(2) Um Missverständnisse zu vermeiden, können GO-Anträge als Text beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Piraten eingereicht werden.

Begründung

Die alte Regelung forderte beispielsweise, dass ein GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes, auf Auszählung, auf getrennte Wahlgänge oder auf Unterbrechung der Sitzung unverzüglich als Text abzugeben sind. Ist dies sinnvoll? Vielleicht teilweise. Die Regelung wird in eine Kann-Regelung geändert.

Für Muss-Regelungen sollte wie bisher in § 13 Abs. 3 genau spezifiziert werden, welche GO-Anträge schriftlich eingereicht werden müssen (bisher: Änderung der TO, Änderung der GO).

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Entfernen von schwer durchsetzbaren Regelungen: Antrag auf Ende der Redeliste

Antrag

§ 14 Abs. 2 soll gestrichen werden.

Begründung

Die betreffende Passage im Kontext Antrag auf Ende der Redeliste lautet:

(2) Der Antragsteller
1. darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
2. darf nicht auf der Redeliste stehen und sich nicht auf die Redeliste stellen lassen und
3. darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.

Unabhängig von der Sinnhaftigkeit dieser Regelung ist es schwierig für die Versammlungsleitung, alle Redner "auf dem Schirm" zu haben und somit ist die Durchsetzung dieser Regelung unmöglich bzw. schwer möglich.

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  • Magnus R. Auch wenn die Regelung vielleicht nicht immer durchgesetzt werden kann, halte ich sie für sinnvoll. Stell Dir vor, jemand stellt direkt nach seinem Redebeitrag einen GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste. Solche Dreistigkeiten können wir durch diese Regelung unterbinden.
  • ...

Klarstellung des Wahlverfahrens

Antrag

§5 (4) erhält folgende Fassung:

(4) Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer des Stimmzettels wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:

1. Bei Abstimmungen über nur einen Antrag und bei Wahlen mit nur einem Kandidaten muss genau eine der folgenden Optionen ausgewählt werden:

  • 1 für "Ja"
  • 2 für "Nein"

2. Bei Abstimmungen über mehrere Anträge und bei Wahlen mit mehreren Kandidaten findet eine Akzeptanzwahl statt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Anträge bzw. Kandidaten zur Auswahl stehen, darf für jeden Antrag bzw. Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben. Es dürfen die Nummern auf dem Stimmzettel ausgewählt werden, die vom Wahlleiter den Anträgen bzw. Kandidaten zugeordnet wurden. Ein leerer Stimmzettel lehnt alle Anträge bzw. Kandidaten ab.

Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Enthaltung ist durch Abgeben keines oder eines ungültigen Stimmzettels möglich. Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültigen abgegebenen Stimmen.

§7 (1) erhält folgende Fassung:

(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts sind geheim, andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt.

§7 (2) erhält folgende Fassung:

(2) Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.

§7 (5) erhält folgende Fassung:

(5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, so findet ebenfalls eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.

§7 (7) erhält folgende Fassung:

(7) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen abgegeben wurden.

§9 (1) wird gestrichen. Die verbleibenden Absätze von §9 werden neu nummeriert und die Verweise in §9, §13 (6) sowie §17 (2) entsprechend angepasst.

Folgender Text wird als §11 (2) eingefügt:

(2) Bei Abstimmungen über die Änderung der Satzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Folgender Text wird als §12 (4) eingefügt:

(4) Bei Abstimmungen über die Änderung des Parteiprogramms ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Begründung

Beim letzten BPT gab es große Probleme, weil das Wahlverfahren in der GO fehlerhaft beschrieben war. Das wurde dann während des BPT durch zwei Änderungen notdürftig gefixt. Mit den Änderungen sollen die verbleibenden Unklarheiten beseitigt werden.

Die komplette Geschäftsordnung mit den eingearbeiteten Änderungen

Magnus R. 18:16, 25. Sep. 2011 (CEST)

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Piraten, die vrstl. DAFÜR stimmen:

  • Magnus R.
  • Stephan Beyer 03:52, 17. Nov. 2011 (CET) - Unbedingt! Es wird alles etwas geordnet und übersichtlicher gestaltet und die widersprüchliche Regelung zu geheimen Wahlen wird gestrichen.
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GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste

Antrag

In § 13 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 7 ist in die Liste der zulässigen GO-Anträge der Punkt

GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste

geeignet einzufügen.

Nach § 14 ist folgender Passus einzufügen:

§ 15 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste

(1) Jeder Pirat kann einen begründeten Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste stellen, falls die Redeliste geschlossen ist. {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}

(2) Ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste wird erst abgestimmt, sobald alle Redner auf der geschlossenen Redeliste an der Reihe waren.

(3) Wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste angenommen, so wird die Redeliste für einen kurzen Moment wiedereröffnet. Alle Redner müssen sich unverzüglich melden. Die Redeliste gilt danach wieder als geschlossen.

Die bisherigen Nummern §§ 15-21 werden jeweils um eins erhöht. (Verweise sind gegebenenfalls zu korrigieren.)

Begründung

Auf einem Bundesparteitag muss die Aussprache ermöglicht werden. Manchmal kommt es vor, dass nach Schließung der Redeliste neue Aspekte einfließen (z.B. juristische Argumente oder emotionale Manipulation des letzten Redners), die eine weitere Aussprache erfordern.

Damit es nicht sofort zum GO-Antragsspamming kommt, wird die Redeliste automatisch geschlossen, nachdem alle die Möglichkeit hatten, sich erneut anzustellen.

Unterstützung

Piraten, die vrstl. DAFÜR stimmen:

  • Stephan Beyer 03:30, 17. Nov. 2011 (CET) - Im LV Thüringen haben wir das (ohne automatische Schließung der Redeliste) seit zwei Parteitagen in der GO. Ich war sehr skeptisch und habe gegen diese Einrichtung gestimmt. Nach zwei Parteitagen damit, muss ich aber sagen, dass wir dies doch sehr verantwortungsvoll (selten) nutzen, aber es diese Wiedereröffnungsfälle auch tatsächlich gab.
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Piraten, die vrstl. DAGEGEN stimmen:

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Piraten, die sich vrstl. enthalten:

  • Magnus R. Einerseits kann ich die Argumentation nachvollziehen, andererseits wird dadurch die Diskussion tendenziell länger und die nervige Metadiskussion (GO-Anträge) ebenfalls. Wir sollten eher darüber nachdenken, wie wir die Diskussionen abkürzen können.
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Meinungsbildautomatismus NACH der Antragsvorstellung, keine Verschiebung durch VL

§ 10 Abs. 5, bisher:

(5) Über jeden Satzungs- und Programmänderungsantrag wird vor der Vorstellung des Antrags ein Meinungsbild eingeholt. Bei erkennbarer klarer Mehrheit pro oder contra des Antrags wird der Antrag behandelt. Ist keine Mehrheit pro oder contra im Meinungsbild erkennbar, kann der Antrag durch die Versammlungsleitung an das Ende der Antragsliste gestellt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt behandelt zu werden.

wird geändert in

(5) Über jeden Satzungs- und Programmänderungsantrag wird nach der Vorstellung des Antrags ein Meinungsbild mit der Fragestellung "Würde die Versammlung bei sofortiger Abstimmung für diesen Antrag stimmen?" eingeholt.

und § 12 Abs. 2

(2) Es soll zu jedem Grundsatzprogramm-Antrag zunächst ein Meinungsbild abgefragt werden, was die Frage stellt: Wie würde bei sofortiger Abstimmung über diesen Antrag gestimmt werden?

wird gestrichen.

Begründung

Der Antrag fordert, das Meinungsbild nach der Vorstellung eines Antrags zu machen, statt vorher. Da der Antrag mit Beginn der Vorstellung schon behandelt wird, wird das Recht des Versammlungsleiters genommen, die Behandlung des Antrags auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Dieses Problem sollte durch eine probate Festlegung der Antragsreihenfolge durch den BPT gelöst werden und nicht über das Mittel des Meinungsbildes.

Das Meinungsbild ist dennoch wichtig, da die Piraten eine Orientierung bekommen, in welcher "Richtung" Wortbeiträge noch sinnvoll sind und in welcher nicht.

§ 12 Abs. 2 kann weg, da es lediglich eine Dopplung darstellt.

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Piraten, die vrstl. DAFÜR stimmen:

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Piraten, die vrstl. DAGEGEN stimmen:

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Piraten, die sich vrstl. ENTHALTEN:

  • Stephan Beyer 17:29, 17. Nov. 2011 (CET) - Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Ich mach das vom Urteil der Versammlungsleiter abhängig.
  • Magnus R. Ich finde es sinnvoll, dass das Meinungsbild VOR der Vorstellung des Antrags gemacht wird, damit der Antragsteller dieses Meinungsbild gleich berücksichtigen kann. Wir brauchen keine lange Anpreisung eines Antrags, wenn sowieso alle dafür sind. Wenn alle dagegen sind, zieht der Antragsteller seinen Antrag vielleicht gleich zurück. Dieses Verschiebungsrecht der Versammlungsleitung kann ich aber nicht nachvollziehen.