Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA036

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA036
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bernhard

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Finanzordnung - Mittelverteilung falls nicht im Land geregelt

Antragstext

Es wird beantragt die Verteilung in den Landesverbänden falls nicht dort geregelt entsprechend dem Antrag 032 für den Bund zu regeln. Die Prozentangaben in (11c) sind Vorschläge. Der BPT möge diese annehmen oder andere Bestimmen. Nummerierung bitte ggf. anpassen. Weitere Vorschläge: 2,80,18 5,30,65 (Nur auf Antrag bei MV),50,50 (Nur auf Antrag bei MV),80,20

Aktuelle Fassung § 2 - Mitgliedsbeitrag [..] (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

Neue Fassung §2 (11) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt der Verteilungsschlüssel der Unterpunkte 11a, 11b und 11c.

(11a) Der Landesverband erhält analog zum Bundesverband die von einem Landesparteitag für seine Aufgaben zugestandenen Mittel oder drei Euro pro Mitglied.

(11b) Bei nicht existierenden Verbänden erhält die niedrigste auf dem Gebiet existierende Untergliederung die jeweiligen Mittel nach Mitgliederstärke. (11c) Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 5%, Der Kreisverband erhält 55%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 40% aller danach beim Landesverband verfügbaren Mittel.

Antragsbegründung

Im Sinne der Basisdemokratie sollte das Geld in den niedrigsten Verbänden ankommen wenn die Höheren ihren Aufgaben entsprechend versorgt sind. Da Ortsverbände Mangelware sind und Bezirksverbände eine eher zusammenfassende Regionale Funktion haben sind die Kreisverbände diejenigen die neben Bund und Land auch direkt Wahlen vorzubereiten und mit den Kommunen zu verhandeln haben. Die Ortsverbände sollen dann den Lokalpiraten ausreichende Möglichkeit zur Partizipation bieten und sollen entsprechend auch angemessen ausgestattet sein. Durch die räumliche Nähe der Kreise zu den Ortsverbänden ist eine enge Zusammenarbeit sehr gut möglich und die Regel sein, so daß die Kreise mit Ortsverbänden Materialien teilen können, so daß die genaue Unterteilung der Mittel noch Herauszubilden wäre.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge