Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA023

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA023
Einreichungsdatum
Antragsteller

Maximilian L. G. Dachs

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Verteilung des Mitgliedbeitrags

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B § 2 Abs. 5, Abschnitt B § 2 Abs. 6 und Abschnitt B § 2 Abs. 7 zu ändern.

Aktuelle Fassung: (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

Neue Fassung: (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25 % des Beitrags erhält der Bundesverband, zusätzlich erhält der Bundesverband 5 % zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

(6) Der nach dieser Finanzordnung dem Landesverband zufallende Teil eines Mitgliedbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt, sofern in der Landessatzung keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen wurde: Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25 %, der zuständige Kreisverband 25 % und der zuständige Ortsverband 25 %. Der zuständige Landesverband die verbleibenden 25 %.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 für eine Gliederungsebene kein Verband existieren, so fällt der Anspruch dieser Gliederungsbene auf die nächsthöhere Gliederungsebene mit Verband.

Antragsbegründung

In Wahlkämpfen wird die meiste Arbeit von den Piraten an der Basis erledigt - sie benötigen somit auch das meiste Geld. Außerdem erhält der Bund den Anteil aus allen Mitgliedsbeiträgen (>17000*(36+Zusatzbeitrag)). Daher soll der Verteilungsschlüssel von 40 % Bund, 60 % Land auf 30 % Bund und 70 % Land geändert werden.

Die Regelung zur PP-International bzw. der Europäischen Piratenpartei wird konkretisiert (in der alten Fassung ist nicht klar, ob der Bund 40 % erhält und davon 5 % abgeben muss - oder ob er 40 % erhält und zusätzlich 5 % für die PPI/EUP).

In die Standardverteilung werden Bezirksverbände aufgenommen und der Landesverband-Anteil gleichmäßig unter den Gliederungen aufgeteilt. Landesverbände können weiterhin abweichende Regelungen treffen.

Die Regelung für Gliederungsebenen ohne Verbände wird generalisiert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/SÄA027