Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA013

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA013
Einreichungsdatum
Antragsteller

Mmarsching

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §7
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Keine "Untergliederung von oben"

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §7 Abs. 2 zu entfernen und Abs. 3 entsprechend zu numerieren.

Aktuelle Fassung

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.

Neue Fassung

(2) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.

Antragsbegründung

Eine generelle starre Untergliederung sollte durch die Bundespartei nicht erfolgen. In einer Stadt wie Berlin sind Kreis-/Ortsverbände z.B. nicht sinnvoll, die Gliederungen auf die politischen Grenzen zu beschränken behindert die Bildung von zukunftsweisenden Verbänden wie z.B. einem Ruhrgebietsverband. § 7 Abs 1 Satz 2 gibt den Landesverbänden hier eh freie Hand, also kann dieser Satz entfernt werden.

Das dieser Vorschlag aus NRW kommt wird für einige ein Argument gegen die Annahme sein. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass sich schon jetzt die meisten Landesverbände eigene Gliederungen gegeben haben, die zum großen Teil gegen diesen Satz der Bundessatzung verstoßen. (Hamburg, Berlin: Nur Bezirksverbände / MeckPom: KEINE Bezirksverbände / Bayern, NRW (voraussichtlich), Rheinland-Pfalz: Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig / Brandenburg: Regional-,Kreis- /Stadtverbände sowie Orts- bzw. Stadtteilverbände)

Warum sollte die Bundessatzung diese Regelungen für Landesverbände treffen, die selbige viel besser beurteilen und nach örtlichen Gegebenheiten aufstellen können? Daher: Streichung des Absatzes!

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/SÄA007