Seite   Diskussion   Quelltext anzeigen   Versionen/Autoren   

Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA188

Aus Piratenwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

PA188

Einreichungsdatum

04.11.2011

Antragstitel

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)

Antragssteller

kungler (für die Unternehmerpiraten, zugestimmt mit 21:0:0 Stimmen)

Antragstyp

Grundsatzprogramm

Antragstext

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

Antragsbegründung

Das gegenwärtige Kammerzwangsmitgliedschaftssystem ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein, während für den Zwangsbeitrag nicht durchgängig äquivalente Leistungen geboten werden. Die Kammern geben vor, die Interessen aller ihrer Mitglieder zu vertreten, agieren aber in Wahrheit oftmals nur im Interesse einiger weniger. Die Mitgliedschaft sollte freiwillig, nicht jedoch aufgrund gesetzlichen Zwangs erfolgen.

Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an den Leistungen der IHK und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Dieser Beitrag ist nach Ansicht vieler Unternehmer die sinnloseste Ausgabe für die Verwaltung. Die Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Ferner sind viele Handwerksbetriebe zur Doppelmitgliedschaft und damit zu Zahlungen sowohl an die Handwerkskammer als auch die IHK gezwungen, wenn sie sowohl Dienstleistungen anbieten als auch Produkte verkaufen.

Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich die Abgabenhöhe an die Kammern nach deren Höhe bemisst. Dies stellt eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar.

Die PIRATEN fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammern beendet.

Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind hiervon auszunehmen, da sie bedeutsame Aufgaben im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung der Öffentlichkeit mit den berufsspezifischen Dienstleistungen wahrnehmen.

Liquid Feedback

-

Wiki-Antragsfabrik

-

Piratenpad

-

Konkurrenzanträge

Datum der letzten Änderung

09.11.2011

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge