Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA159

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA159
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jan Hemme

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Urheberrecht und Patentwesen„Urheberrecht und Patentwesen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm unter Punkt 3. „Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ als neuen Unterpunkt 3.5. "Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie" folgendes einzufügen:


Neue Fassung:

Die Piratenpartei Deutschland befürwortet eine Reform des Urhebervertragsrechtes zugunsten der vertraglichen Besserstellung von Urhebern, insbesondere der Freiberufler und ausübenden Künstler, gegenüber der Verwertungsindustrie. „Buy-out-“ und Formularverträge sowie die von der Verwertungsindustrie angestrebten gesetzlichen Lizenzen zur Verwertung ohne Zustimmung der Urheber lehnen wir ab, da sie unserer Vorstellung von verantwortlicher, transparenter und nachhaltig gestaltender Kulturpolitik wiedersprechen.

Antragsbegründung

Bei Verträgen wird in der Regel eine Gleichberechtigung der Vertragsparteien angestrebt. Dies ist leider derzeit im Urhebervertragsrecht, welches die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern regelt, nicht der Fall. Durch ein strukturelles Ungleichgewicht ist die Seite der Verwertungsindustrie der Autoren und Künstlerseite überlegen – sowohl in wirtschaftlicher als auch in professioneller Hinsicht. Diese haben keine Möglichkeit, sich gegen die von der Industrie geforderte Übertragung sämtlicher wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten durch sogenannte „Total-Buy-out-Verträge“ zu wehren. In der Folge leben viele freischaffende Autoren und Künstler unter dem Existenzminimum.

Die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes, welche die Beseitigung des strukturelle Ungleichgewichtes zum Ziel haben soll, ist eine sinnvolle Erweiterung des Parteiprogramms, um auch Künstler, Autoren, Journalisten, Filmemacher und andere Kulturschaffende inhaltlich von den Zielen der Piratenpartei Deutschland zu überzeugen.

Die derzeitige wirtschaftliche Situation, in der sich viele freie Autoren und ausführende Künstler befinden, ist mit mit dem von der Piratenpartei Deutschland geforderten Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe schwer vereinbar. Insbesondere freiberufliche Kulturschaffende befinden sich in Vertragsverhandlungen mit der Verwertungsindustrie in einer extrem schwachen Position, in der sie aufgrund des strukturellen Ungleichgewichtes den Forderungen der Verwertungsindustrie schutzlos ausgeliefert sind.

Diese Situation trägt auf Seiten der Verwerter kartellartige und ausbeuterische Züge und ist ein klassischer Fall von Marktversagen. Derzeit besteht die Vertragsfreiheit nur auf dem Papier, da sich de-facto keine gleichberechtigten Vertragspartner gegenüberstehen.

Die strukturellen Ungleichbehandlung im Urhebervertragsrecht wirkt im Lichte der fortwährenden Forderungen der Verwertungsindustrie nach weiterer Verschärfung des Urheberrechtes zuungunsten der Verbraucher, nach zusätzlichen Leistungsschutzrechten sowie nach der Einführung von Überwachungs- und Sperrstrukturen im Internet um so zynischer. Insbesondere, da die Verwertungsindustrie nicht müde wird, die Künstler als Faustpfand für diese Forderungen ins Feld zu führen/vorzuschieben.

Die Forderung der Piratenpartei Deutschland nach einer Reform des Urheberrechtes sollte daher durch die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes flankiert werden, da sich die Situation auch durch die Neufassung von 2002 nicht signifikant verbessert hat. In der Neufassung wurde zwar das Instrument des Tariflohns eingeführt, dies ändert für Freiberufler und Scheinselbständige allerdings nichts an den oben dargelegten, strukturellen Problemen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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