Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA147

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA147
Einreichungsdatum
Antragsteller

Matthias Fuckerer Emmanuel Kotzian

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Teilhabe am digitalen Leben„Teilhabe am digitalen Leben“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 13.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Breitband fürs ganze Land

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 (oder bei vorgezogenen Neuwahlen) folgenden Programmpunkt an geeigneter Stelle einzufügen:

„Ein Recht auf Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit wird im Gesetz für jeden Haushalt festgeschrieben, dieser Breitbandzugang ist einklagbar. Die Piratenpartei will, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s Down- und 50 Mbit/s Upstream sowie eine verzögerungsarme maximale Latenzzeit in diesem Gesetz festgelegt wird.

Die Telekommunikations-Netzbetreiber sind in der Pflicht dies umzusetzen. Dabei dürfen sie bei den Haushalten, die bisher nicht mit ausreichender Bandbreite versorgt sind, keinen höheren Preis als für bereits erschlossene Haushalte verlangen. Hierbei ist den Telekommunikations-Netzbetreibern eine angemessene Zeit zur Umsetzung des Vorhabens einzuräumen, nach Ablauf diese Zeitraums kann der oben beschriebene Internetanschluss eingeklagt werden.

Die Finanzierung wird bei der bestehenden fast 100 prozentigen Anschlussquote der Haushalte und Firmen an das Telekommunikationsnetz durch die Erlöse der Telekommunikations-Netzbetreiber gewährleistet. Eine signifikante Steigerung der Kosten für Bürger und Firmen ist von der Bundesnetzagentur zu unterbinden, da sich die Investitionskosten über längere Zeiträume amortisieren.

Gebiete mit einer aktuellen Versorgung unter einer Mindestgeschwindigkeit von 2 MBit/s müssen vorrangig erschlossen werden. Erst danach dürfen besser versorgte Gebiete erschlossen werden.“

Antragsbegründung

Haushalte und Firmen ohne bzw. mit geringen Zugangsgeschwindigkeiten zum Internet sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben somit einen erheblichen Standortnachteil, sie werden auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung ausgeschlossen. Alle Bürger müssen gleiche Chancen durch gesellschaftliche Teilhabe am Internet haben.

Die rasante Entwicklung im Internetbereich macht hohe Bandbreiten bald notwendig, z.B. um Internet TV-Angebote in hoher Qualität nutzen zu können. Auch zur Standorts- und somit Wirtschaftsförderung ist die hohe Verbindungsgeschwindigkeit des Internetanschlusses von mindestens 50 Mbit/s symmetrisch notwendig, z.B. für Anbieter von Streamingangeboten. Dies kann nach derzeitigem technischen Stand u.a. mit Glasfaserkabeln erreicht werden. Glasfaserkabel haben weit mehr als 50 Mbit/s symmetrisch an Kapazität. So ist es ohne weitere Investitionen möglich, Kunden mit einem höheren Geschwindigkeitsbedarf zu bedienen. Kunden, die fernab von Telekommunikations-Infrastruktur wohnen, müssen jedoch nicht über Glasfaser angeschlossen werden, sondern können z.B. über Richtfunk einen schnellen Internetzugang erhalten.

Breitband-Initiativen von Gemeinden in Deutschland haben gezeigt, dass die Investitionskosten des Glasfaserausbaus bei einer hohen Anschlussquote in 2 Jahren erwirtschaftet werden - und das bei vergleichsweise niedrigeren oder gleichen Anschluss- und Verbindungskosten zu den herkömmlichen Internet- und Telefonanbietern.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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