Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA137

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA137
Einreichungsdatum
Antragsteller

Tobias Rudert

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Urheberrecht und Patentwesen„Urheberrecht und Patentwesen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Urheberrecht - Aufbereitung des Grundsatzprogramms

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgende Änderungen am Grundsatzprogramm beschließen:

Das Kapitel "Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung" wird folgendermaßen geändert:

1.) Im ersten Absatz des Kapitels wird nach den Worten "Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese" das Wort "Entwicklung" eingefügt.

2.) Im gleichen Absatz wird in "[...] und vor möglichen Gefahren zu warnen." das Wort "Gefahren" durch das Wort "Risiken" ersetzt.

3.) Im gleichen Absatz wird in "[...] angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft [...]" das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt.

4.) Im Unterkapitel "Keine Beschränkung der Kopierbarkeit" wird in "[...] die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit [...]" der Text "("Kopierschutz", "DRM", usw.)" gestrichen und stattdessen das Wort "sollen" eingefügt.

5.) Im Unterkapitel "Freies Kopieren und freie Nutzung" wird nach den Worten "[...] als natürlich betrachtet werden sollte und [...]" das Wort "dies" eingefügt.

6.) Im gleichen Unterkapitel wird im zweiten Absatz in "In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten [...]" der Text "In der Tat existiert eine" durch den Text "Die Zukunft liegt in einer" ersetzt sowie das Wort "innovativen" gestrichen.

7.) Im Unterkapitel "Förderung der Kultur" wird in "Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen [...]" der Text "Mögliche, aber nicht zu erwartende" durch das Wort "Eventuelle" sowie das Wort "Nebenwirkungen" durch das Wort "Auswirkungen" ersetzt.

8.) Im gleichen Satz wird in "bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemildert werden." der Text "nach Möglichkeit" durch den Text "soweit wie möglich" ersetzt.

9.) Im Unterkapitel "Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit" wird im zweiten Absatz in "[...] unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein." der Text "im TRIPS-Abkommen vorgegebenen" durch das Wort "bisherigen" ersetzt.

Antragsbegründung

Es werden verschiedene sprachliche Schwächen beseitigt. Insbesondere einzelne Formulierungen, die schlecht zu lesen oder zu verstehen sind, unlogisch wirken oder zu konkret für ein Grundsatzprogramm sind.

Ein paar Worte zu einzelnen Fällen:

Bei Punkt 4. sollen die Beispiele in der Klammer entfernt sowie die Lesbarkeit verbessert werden. Man kann das Einfügen des Wortes "sollen" jedoch so interpretieren, dass dadurch im Vergleich zu vorher die Annahme über die potenzielle Wirksamkeit von DRM-Systemen abgeschwächt wird. Falls dies so interpretiert wird, sollte das aber kein Problem darstellen, da wir diese Systeme ohnehin negativ sehen.

Punkt 6. verändert den betroffenen Satz deutlich. Mit der neuen Formulierung heißt es, dass es in Zukunft eine breitere Palette von Geschäftsmodellen geben wird. Das Wort "innovative" wird zwar gestrichen, jedoch sind mit der neuen Formulierung alte wie neue Geschäftsmodelle abgedeckt. Zuvor war ausschließlich die Rede von innovativen Geschäftsmodellen, es gibt allerdings auch klassische Modelle die von der angeführten freien Verfügbarkeit profitieren können, wie etwa Auftritte und Konzerte.

Bei Punkt 7. ist aktuell die Rede von möglichen, aber nicht zu erwartenden Nebenwirkungen. Das liest sich unlogisch, denn wenn Nachteile möglich sind, müssen sie auch zu erwarten sein.

Es empfiehlt sich, diesen Antrag am Ende eines Blocks zum Urheberrecht zu behandeln, da er evolutionärer Natur ist und man dann mehr Klarheit bezüglich der anderen Anträge (z. B. zur gestrichenen Aussage zum TRIPS-Abkommen) hat.

Eine übersichtliche Darstellung der Veränderungen anhand des aktuellen Grundsatzprogramms findet sich über den Link zur Antragsfabrik.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge