Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA062

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA062
Einreichungsdatum
Antragsteller

Gebhart

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Staat und Religion„Staat und Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Staat und Religion

Antragstext

Die Piratenpartei steht für den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Nicht- und Andersgläubigen vor Schädigung, Erniedrigung, Beleidigung Ausgrenzung und Verhetzung von Seiten der einzelnen Religionsgemeinschaften.

Der Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Religion, seiner Rasse, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden darf, reicht nicht aus, um Kinder (Jugendliche, Heranwachsende, Hetero- und Homosexuelle, Ungläubige, Andersgläubige) vor Psychoterror (Drohung mit Nachteilen im Jenseits), Ausgrenzung und Diffamierung zu bewahren. Zum Schutze Wehrloser müssen die bestehenden Gesetze präzisiert werden.

Antragsbegründung

Die Formulierung ergänzt die Forderung nach Offenheit der Partei zur Religionsfreiheit, enthält zusätzlich aber eine Forderung im Sinne des Gedankens einer wehrhaften Demokratie, die nicht passiv bleibt gegen Versuche, anders denkende Menschen für sich zu vereinnahmen, sie gefügig zu machen aber sie auszugrenzen und zu diffamieren.


Zur derzeitigen Lage:
Nicht nur werden moslemische Kinder von ihren Glaubensgenossen bedroht, sondern auch christlichen Kindern wird suggeriert, die Befriedigung ihres Geschlechtstriebes (allein oder mit anderen, wie es im Beichtspiegel heißt) sei eine „Todsünde“, für die ein Mensch ins Fegefeuer müsse. Andersgläubige, auch Exkommunizierte, werden unter Missbrauch der Glaubensfreiheit mit Ewiger Verdammnis bedroht. Das gilt nicht nur für die Vorstellung muslimischer Hassprediger, sondern neuerdings auch wieder für die Vorstellung Papst Benedikt XVI, der die Toleranzerklärung Pius XII von 1945 wieder aufgehoben hat.

Anmerkung zur historischen Entwicklung:

Als die Einzelheiten des Holocausts bekannt wurden, stellte Pius XII die Fürbitte für die Juden eingestellt, die bedeutet hatte, dass Juden der Ewigen Verdammnis verfallen. Er scheute die Vorstellung, dass die sechs Millionen Opfer Hitlers von der Gaskammer aus zur Hölle gefahren waren. Inzwischen hat der Vatikan die alte Vorstellung wiederbelebt, wonach alle Menschen, die nach der Gründung der Kirche keine Christen wurden, alle Lebenden und alle künftigen Generationen, die sich weigern, den angeblich einzig wahren Glauben anzunehmen, sich entweder bereits in der Hölle befinden oder aber dazu verdammt sind.

Aus dem Voranstehenden ergibt sich die Forderung nach der Definition neuer Straftatbestände und der Verabschiedung neuer Gesetze, die der Neurotisierung von Mitmenschen, namentlich von wehrlosen Kindern, Einhalt gebieten. Die Bedrohung Andersgläubiger mit Ewiger Verdammnis muss in ihrem Charakter als Volksverhetzung erkannt und als Offizialdelikt behandelt und verfolgt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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