Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - keine Forderung "Datenschutz ins Grundgesetz"

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Antragsnummer

WP034

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

keine Forderung ""Datenschutz ins Grundgesetz""

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Eine Forderung, Datenschutz als eigenständiges Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen, wird von der Piratenpartei nicht erhoben.

Antragsbegründung

Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. Volkszählungsurteil bereits aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 1 und 2) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Auf dieser Basis existiert umfangreiche Judikatur, an der sich alle Handelnden orientieren können.

Die Aufnahme des Datenschutzes als eigenständiges Grundrecht in das Grundgesetz würde diese Rechtssicherheit für ein paar Jahre nachhaltig verringern. Der neu geschaffene Text müsste neu ausgelegt werden, es müsste geklärt werden, wo die Grenze zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (das dann nach wie vor aus den Artikeln 1 und 2 abgeleitet wird) und dem neu geschaffenen Grundrecht auf Datenschutz verläuft.

Handfeste Vorteile einer solchen Forderung sind dagegen nicht zu erkennen, sie ist deshalb abzulehnen. Reine Symbolpolitik sollte in der Piratenpartei keinen Platz haben.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/133.html

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