Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Neufassung § 9 (3)

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Antragsnummer

SÄA023

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Neufassung § 9 (3)

Antragsteller

Siehe https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1131.html

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Antragstext

Der Artikel §9a (3) der Bundessatzung soll wie folgt geändert werden:

Neue Fassung

(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt.

Bewerber für ein Bundesvorstandsamt haben ihre Bewerbung mindestens vier Wochen vor Beginn des Parteitags gegenüber den Piraten zu erklären, Ort und Form dieser Erklärung legt der Bundesvorstand fest.

Diese Frist entfällt

1. bei einem außerordentlichen Bundesparteitag

2. für einzelne Ämter, wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der zu vergebenden Ämter um nicht wenigstens zwei übersteigt

3. für einzelne Ämter durch Beschlussfassung des Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit


Alte Fassung (zum Vergleich)

(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt.

Antragsbegründung

Begründung

Vorbemerkung: Da ich bin den beiden anderen Initiativen jeweils in Details nicht ganz glücklich bin, stelle ich nun noch eine weitere Alternative zur Abstimmung. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich das so spät getan habe, aber ich hatte noch Hoffnung auf Verbesserung dieser Initiativen.

Warum überhaupt eine solche Frist

Vorstandwahlen können viel Zeit in Anspruch nehmen, Zeit auf einem Bundesparteitag ist aber wertvoll. Die Beschleunigung der Vorstandswahlen ist somit ein legitimes Ziel.

Die auf einem Parteitag wählenden Piraten müssen die Möglichkeit haben, die Kandidaten genau ""unter die Lupe"" zu nehmen und auch gründlich zu vergleichen - schließlich müssen sie mit diesem Vorstand dann ein Jahr leben. Sofern eine Kandidatur ""bis zur letzten Minute"" möglich ist, kann dieser Vergleich nur auf dem Bundesparteitag vorgenommen werden, da erst dann Klarheit über die Kandidatenliste besteht.

Eine Verhinderung von Spontankandidaturen erübrigt nicht die Kandidatenvorstellung und die Kandidatenbefragung: Der Bundesvorstand vertritt die Partei nach außen, die Piraten müssen sich ein Bild von den rhetorischen Fähigkeiten und der Schlagfertigkeit der Bewerber machen können. Viele Fragen sind jedoch deutlich besser auf der Kandidatenseite im Wiki aufgehoben, so dass Vorstellung und Befragung der Kandidaten deutlich schneller abgewickelt werden könnte.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass etliche wichtige Fragen an die Kandidaten erst gar nicht gestellt werden, da die potentiellen Fragesteller den Parteitag nicht länger aufhalten wollen. Auch hier wäre eine Befragung auf der Kandidatenseite im Wiki hilfreich.

Zudem könnte aussichtslosen Kandidaten dieser Umstand etwas früher klarwerden, so dass sie ihre Kandidatur schon vor dem Bundesparteitag zurückziehen können.

Die Kandidatur für ein Amt im Bundesvorstand sollte auch erst nach reiflicher Überlegung erfolgen, eine Frist von vier Wochen ist hier durchaus zumutbar. Piraten, die erst nach dieser Frist der Partei beitreten, dürften weder besondere Eignung noch besondere Chancen aufweisen - für die Ausnahmen, die es immer gibt, muss die Öffnungsklausel herhalten.

Ort und Form der Erklärung

Es ist nicht einzusehen, warum der Bundesvorstand exklusiv oder auch nur früher diese Informationen erhalten soll, darum soll die Kandidatur gegenüber den Piraten erklärt werden. ""Stand der Technik"" dürfte derzeit wohl die Kandidatenseite im Wiki sein, die Festlegung des Tools gehört jedoch nicht in eine Satzung.

außerordentlicher Bundesparteitag

Bei einem außerordentlichen Bundesparteitag geht es ohnehin nur darum, schnellsmöglich wieder einen handlungsfähigen Vorstand zu haben, zudem würde die Vier-Wochen-Frist mit der Einladungsfrist eines außerordentlichen Bundesparteitags inkompatibel sein.

Mindestzahl der Bewerber

Demokratische Wahlen bedürfen der Möglichkeit der Auswahl (von legendären Bundesschatzmeistern vielleicht mal abgesehen... ;-) ). Bei einzeln zu wählenden Ämtern greift die Spontanbewerbungssperre, wenn wenigstens drei Kandidaten zur Auswahl stehen, bei vier Beisitzern wären wenigstens sechs Kandidaten erforderlich.

Öffnungsklausel

Mit der Öffnungsklausel soll der Bundesparteitag Handlungsmöglichkeiten bekommen, wenn sich alle Kandidaten als nicht geeignet oder nicht mehrheitsfähig erweisen sollten oder wenn sonst Umstände eintreten, die vorher so nicht absehbar waren.


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1131.html

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