Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Leitlinien für geistiges Eigentum, keine konkreten Vorgaben für Schutzfristlängen

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Antragsnummer

GP119

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Leitlinien für geistiges Eigentum, keine konkreten Vorgaben für Schutzfristlängen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die PIRATEN mögen daher folgenden Antrag zur Aufnahme in das Parteiprogramm beschließen:

Wir PIRATEN erkennen die schöpferische Leistung jedes Menschen als Motor gesamtgesellschaftlichen, kulturellen, ökonomischen und technischen Fortschritts. Grundvoraussetzung ist jedoch die Weitergabe, das Teilen und die Fortentwicklung dieser Leistung.

Eine schöpferische Leistung entsteht nicht aus dem Nichts, sondern baut auf ungezählten Erfindungen, Erkenntnissen, Ideen und Inspirationen von Generationen von Menschen auf und bildet zugleich die Grundlage für zukünftiges Schaffen.

Daher behindern Verknappung und Verteuerung von Wissen, Ideen und Kultur regelmäßig Fortschritt und Innovation. Sie sind daher nur zuzulassen, soweit und solange sie ausnahmsweise dem Fortschritt dienlich sind, zum Beispiel um Leistungen zu Lebzeiten angemessen zu honorieren oder die Armortisation von Investitionen sicherzustellen.

In jedem Fall muss die nichtkommerzielle Weiterverarbeitung schöpferischer Leistungen zulässig bleiben.

Unter diesen Gesichtspunkten werden wir PIRATEN das Konzept des geistigen Eigentumes wieder auf seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zurückführen und einen gerechten Ausgleich zu individuellen Interessen anstreben.

Antragsbegründung

Vorwort

Die hier vertretenen unterschiedlichen Initiativen sind zu speziell für ein Parteiprogramm. Schutzfristen für geistiges Eigentum gibt es nicht nur in kulturellten Belangen, sondern auch bei in der Forschung, Tütensuppenproduktion (Geschmacksmusterschutzgesetz), bei Phamazeutika, etc.

Unstrittig ist, dass sowohl Länge der Schutzfristen als auch Umfang des Schutzes überdacht werden müssen. Eine konkrete Zahl festzulegen halte ich jedoch für verfrüht, da uns eine ausreichende Informationsgrundlage fehlt.

Der Schutz geistigen Eigentums fördert einerseits Innovation, indem er sicherstellt, dass sich Investitionen lohnen. Andererseits behindert der Schutz Innovationen anderer, die nicht unmittelbar auf die geistige Leistung aufbauen können. Der Punkt, an dem Innovation eine maximale Forderung erfährt, ist letztlich derjenige, der maßgeblich sein muss für die Länge der Schutzfristen.

Weiter muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass (zumindest im Bereich Kultur) die Grenzen zwischen Produzent und Konsument schwinden. Viele Privatleute schaffen kulturelle Werte, indem sie bestehende Kultur weiter verarbeiten, in neue Kontexte stellen, usw.

Dieser Schaffensprozess muss auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden. Erforderlich ist eine urheberrechtliche Schranke wie das Zitatrecht, nur weiter - dafür auf nichtkommerzielle Fälle beschränkt.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/476.html

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