Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Keine Beschränkungen in der Verwendung veröffendlichter Dokumente
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AntragsnummerPP054 Importdatum2010-11-05 AntragstitelKeine Beschränkungen in der Verwendung veröffendlichter Dokumente Antragsteller
Antragstypsonstiger Parteitagsbeschluss AntragstextDie Piratenpartei tritt dafür ein, Verwendungsverbote von veröffentlichten Material in jeder Form abzulehnen. Veröffentlicht ist Veröffentlicht! Die Initiative der Bundesregierung zum Verbot der Einsicht in Teile des Veröffentlichten Materials durch Arbeitgeber ist abzulehnen. Das zugrunde liegende Problem ist als Versäumnis der Bildungspolitik zu Brandmarken. AntragsbegründungDies ist ein Meinungsbild zur Initiative der Bundesregierung, Arbeitgebern die Nutzung von Facebook &Co im Rahmen der Personalpolitik zu untersagen.
Diese Initiative soll unbedachte Nutzer dieser Instrumente vor zu großen Schaden bewahren, Richtet aber dafür einen um so größeren an. Es definiert implizit so etwas wie eine Veröffentlichungsklasse, also in etwa "Veröffentlicht nur zur privaten Nutzung". Daraus ergeben sich dann Frage wie Im übrigen ist es so, das Internetnutzer in der Netikette, rfc1855 als Norm im Oktober 1995 verabschiedet, darauf hingewiesen werden, das alle Veröffentlichung im Netz grundsätzlich auch von Ihrem Bos gelesen werden dürfen. - Consider that a large audience will see your posts. That may include your present or your next boss. Take care in what you write. Remember too, that mailing lists and Newsgroups are frequently archived, and that your words may be stored for a very long time in a place to which many people have access. Diese Satz bezog sich auf das Usenet (E-Mail an Gruppen) das älter ist als das ganze Web. Das sich Teenagers hier mitunter unvorteilhaft aufgestellt haben ist somit keine Frage des Datenschutzes sondern der Bildungspolitik.
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