Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Grundrecht auf anonyme Beförderung von Daten

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Antragsnummer

LQ119

Importdatum

2010-11-05

Antragstitel

Grundrecht auf anonyme Beförderung von Daten

Antragsteller

Siehe https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/747.html

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Präambel

Die Piratenpartei setzt sich für ein explizites und erweitertes Grundrecht auf ""Informationelle Selbstbestimmung"" ein. Dieses Recht soll, neben dem bereits vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, um die anonyme Beförderung sämtlicher Kommunikation erweitert werden und dem Grundgesetz hinzugefügt werden. Dies umfasst zum Beispiel die papierbasierten und fernmündlichen Kommunikationswege aber auch jede Form der elektronischen Übertragung.

Forderung

Die Piratenpartei fordert, dem Grundgesetz hinzuzufügen:

//Jeder hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und auf informationelle Selbstbestimmung. Dies umfasst auch das Recht auf anonyme Beförderung seiner Daten. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.//

Antragsbegründung

Begründung:

Das - bereits durch das Bundesverfassungsgericht hergeleitete - Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird im Zuge einer immer intensiveren Nutzung unserer Telekommunikationsinfrastruktur stetig wichtiger und gewinnt an Bedeutung für jeden Bürger. Es muss daher Eingang in das Grundgesetz finden.

Zu diesem Recht gehört auch die anonyme Beförderung genannter Daten.

Dem Staat fällt hier eine Schutzpflicht zu. Hierfür sind entsprechende Gesetze zu erlassen, die den technisch notwendigen Umgang mit solchen Daten regeln.


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/747.html

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