Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz
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AntragsnummerWP049 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelFür eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale ""sexuelle Orientierung"" und ""geschlechtliche Identität"" und den Ersatz des wissenschaftlich überholten Rassebegriffs in Bezug auf Menschen zu fordern. Der aktuelle Wortlaut des Art. 3 GG ist folgender:(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der erweiterte Art. 3 GG soll künftig heißen:(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Erläuterung zur Verbundenheit zu den Kernpositionen der Piratenpartei:Aus unserer Kernposition, die Grund- und Bürgerrechte zu wahren, ergibt sich die Notwendigkeit, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität gänzlich abzulehnen, denn Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte. AntragsbegründungZur Ergänzung um die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "geschlechtliche Identität":
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Dieses Leitbild sollte endlich auch in unserer Verfassung zum Ausdruck kommen. Diese Forderung unterstützen parteienübergreifend viele Bürgerinnen und Bürger, Prominente aus Politik, Kunst und Kultur sowie Akteurinnen, Akteure der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt auch wir durch unsere zahlreichen Teilnahmen beim CSD. Darauf müssen Taten folgen.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 verpflichtet der Staat die Bürgerinnen und Bürger in einem gewissen Rahmen, niemanden aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren. Sich selbst hat er diese Verpflichtung noch nicht auferlegt. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. Der Staat darf sich kein Recht auf Diskriminierung reservieren. Zum Ersatz des Rassebegriffs in Bezug auf Menschen
Das radikale Umdenken im Bereich der Bevölkerungsgenetik und Molekularbiologie hat zu einem sprunghaften Anstieg unseres Wissens über Lebewesen geführt. Zu den Anschauungen, die sich grundlegend gewandelt haben, gehören auch die Konzepte menschlicher Vielfalt. Der Begriff der ""Rasse"", der aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert getragen wurde, ist völlig obsolet geworden. Trotzdem wurde dieser Begriff zur Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen mißbraucht. Ein bedeutender Schritt zur Verhinderung eines derartigen Mißbrauchs genetischer Argumente ist das Ersetzen des veralteten "Rassen"-Konzeptes durch Anschauungen und Schlußfolgerungen auf der
Grundlage des heutigen Verständnisses genetischer Vielfalt in ihrer Anwednung auf die menschliche Bevölkerung. Quellenbezug:
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