Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Erlöschen des Urheberrechts mit dem Tod des Urhebers

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Antragsnummer

WP025

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Erlöschen des Urheberrechts mit dem Tod des Urhebers

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Piratenpartei möge daher in ihr Programm aufnehmen, dass der § 64 des Urheberrechtsgesetzes wie folgt geändert wird:

Das Urheberrecht erlischt mit dem Tode des Urhebers.

Antragsbegründung

Das Urheberrecht hat laut Urheberrechtsgesetz die Funktion, den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (zu schützen). Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. (§ 11) Weiterhin heißt es: Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (§ 12.1)

Eine Ausdehnung dieser Rechte über den Tod des Urhebers hinaus ist weder zweckmäßig, noch kann der Urheber nach seinem Tod diese überhaupt wahrnemen. Sie führt in ihrer derzeitigen Form dazu, dass Rechteverwerter sich 70 Jahre lang auf den Werken der Urheber ausruhen können und verhindert den freien kulturellen Austausch.

Das wirtschaftliche Risiko für die Rechteverwerter ist als vernachlässigbar klein zu betrachten.


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/62.html

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