Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - BtMG in SPG umbennen und Entwicklung wissenschaftliche Kriterien

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Antragsnummer

GP121

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

BtMG in SPG umbennen und Entwicklung wissenschaftliche Kriterien

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge die Aufnahme folgenden Punktes in das Parteiprogramm beschließen.

Programmantrag

Die Piratenpartei tritt dafür ein, das BtMG einer wissenschaftlichen Revision zu unterziehen. Ein erster Schritt ist die Umbenennung in den sachgerechten Namen Suchtpreventionsgesetz SPG. Des Weiteren ist ein Forschungsprogramm aufzulegen, um anhand aktueller Forschungsergebnisse ein objektives und valides Maß für das Suchtpotential eines Stoffes oder einer sonstigen nicht stoffliche Beeinflussung des Belohnungssystem im Nervensystem des Menschen zu entwickeln.

Anhand dieser Ergebnisse sind Grenzwerte zu erarbeiten, die festlegen, welche Stoffe in Punkto Suchtpotential, Freisetzung in die Umwelt, Kurz- oder Langzeittoxizität so gefährlich sind, dass Herstellungs- und Handelsbeschränkungen zur Suchtprävention wirksam werden müssen. Der Konsum an sich soll nicht verfolgt werden, wohl aber die Beschaffung der Stoffe. Zu allen potenziellen Suchtstoffe sind die wissenschaftlichen Ergebnisse zusammenzutragen und wenn Nötig neue Untersuchungen anzustoßen und entsprechend des Ergebnisses einzustufen. Ausnahmebehandlungen aus Traditionsbewusstsein lehnt die Piratenpartei ab.

Auch bei den nichtstofflichen Entgleisungen des Belohnungssystem wie zum Beispiel bei der Spielsucht sind systematisch die wissenschaftlichen Untersuchungen zu fördern und deren Ergebnisse zu Prüfen welche Reize diese Entgleisungen hervorrufen. Diese sind dann sofern möglich durch fortlaufende Gesetzgebung zurückzudrängen, um diese heimtückische Form der Kundenbindung zum Schutz der Freiheit des Menschen bestmöglich zu unterbinden.

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Handhabung der Dokumentationspflichten für Kassen, Ärzte und Apotheker so zu ändern, das eine sachgerechte Therapie von Schmerz- und Spastikpatienten nicht mehr behindert wird. Apotheker müssen nur mehr per Buchführung nachweisen, das keine Suchtmittel ohne Kassenrezept verkauft werden, den Krankenkassen ist die Obliegenheit aufzuerlegen zu Überprüfen, das ein Patient nicht unangemessene Mengen der unter Verschluss zu haltenden Wirkstoffe in seinen Besitz bringt. Privatrezepte sollen nicht mehr zulässig sein. Bürokratie die Ärzte von einer medizinisch indizierten Verordnung systematisch abhält, ist zu beseitigen.

Antragsbegründung

- Unter dem Titel Betäubungsmittelgesetz werden Dinge subsumiert, die mit Betäubung nichts zu tun haben. Beispiele sind die Amphetamine, welche durchweg aufputschende Wirkung haben. Des weiteren ist die Art und Weiße der Anwendung einer Substanz ebenfalls ausschlaggebend für die Suchtwirkung. Das kann, wie bei der Spielsucht, bis zur völligen Unabhängigkeit der Applikation eines Stoffes gehen. Aus diesem Grund sollte das Betäubungsmittelgesetz in Suchtpreventionsgesetz umbenannte werden.

- Während es für die Toxizität eines Stoffes seit langem gut validierte Standards gibt, gibt es für den Kontrollverlust, den eine Substanz verursacht erst in letzter Zeit detailliertere wissenschaftliche Ergebnisse. Diese sind zu wissenschaftlichen Kriterien auszubauen, welche regeln, für welche Kontrollverlust erzeugende Substanzen welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind.

- Das in Deutschland aufgrund absurder Regulierung und dem Unwillen der Ärzte sich mit diesem Irrsinn auseinander zusetzten Menschen mit schweren Erkrankungen ihre Schmerzen ertragen müssen, ist schlicht Unhaltbar und nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde vereinbar.

- Es gibt Substanzen, die schon nach einer einmaligen Applikation zu schwersten Suchteffekten = Kundenbindung führen. Als Beispiel sei das Crack genannt. Dieses dann auch noch bei Kindern und Jugendlichen, deren Nervensystem sich noch in Entwicklung befindet und entsprechen form- und verformbar ist, zulassen zu wollen, ist mehr als grob Fahrlässig. Geht da was schief, hat die Gesellschaft potentiell 75 Jahre an den Kosten für das Problem zu tragen. Beispiel LSD, das mitunter zu persistenten Psychosen führt. Konsumenten sprechen da von **auf dem Trip hängen bleiben**. Wenn potentiell gefährliche Substanzen ab 16 oder gar ab 14 verteilt werden, dann kann man drauf Wetten, das die älteren in der Clique es, so wie bei den zur Zeit legalen aber dem Jugendschutz unterliegenden Zigaretten und Alkohol, an die jüngeren der Clique verteilen. Wegen des Jugendstrafrechts passiert denen, wenn Sie denn wirklich wegen der Weitergabe an Jugendliche wirklich mal verurteilt würden, ja auch nicht wirklich viel.

- Ein Beispiel für eine Substanz mit heimtückischer Toxizität ist MPPP (1-Methyl-4-phenyl-4-propion-oxy-piperidin), ein synthetisches Opioid. Bei der Synthese dieses Stoffes fällt immer auch mehr oder weniger MPTP (1-Methyl-4-phenyl-1,2,3,6-tetrahydropyridin) an. Diese Substanz wird wird dann in den Zellen von einem körpereigenem Enzym in MPP+ (1-Methyl-4-phenyl-pyridin) umgewandelt. Diese Substanz wiederum wird aktiv in Zellen in der Substantia nigra angereichtert. Diese Zellen werden dadurch vergiftet, der Konsument entwickelt dann verzögert Morbus Parkinson!

Quellen

- www.zm-online.de
- wikipedia Crack
- wikipedia LSD Psychose
- www.med1.de Artikel über LSD
- wikipedia MPPP
- wikipedia MPTP


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/89.html

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