Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Transparenz bei der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten
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AntragsnummerWP086 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelTransparenz bei der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextBereits im Juni 2005 beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und seiner Geschäftsordnung. Er gestaltete damit die Veröffentlichungspflichten von Nebentätigkeiten von Abgeordneten neu. Das Gesetz zielte darauf, Wählerinnen und Wählern eine Abwägung zu ermöglichen, ob und inwieweit Bundestagskandidaten und –Abgeordnete Partial- oder Gesamtinteressen der Wählerschaft oder – auf Grund ihrer beruflichen Position - gar persönliche Interessen mit ihrer Wahl verbinden, das heißt: Interessenkonflikte sollten transparent werden. Außerdem sollten Nebeneinkünfte ohne adäquate Gegenleistung ausdrücklich verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2007 bestätigt, dass sowohl das Abgeordnetengesetz, als auch die in der Geschäftsordnung festgelegten Verhaltensregeln der Verfassung entsprechen. Seither gilt: Das Mandat steht nach § 44a Abs.1 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten; alle anderen beruflichen Aktivitäten sind zulässig und gelten als Nebentätigkeiten, die dem Präsidenten anzuzeigen und die dann von ihm zu veröffentlichen sind . Die aus diesen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte müssen zwar dem Präsidenten des Bundestages gegenüber angegeben werden; sie werden jedoch nur im Rahmen von drei Betragsintervallen: 1.000 – 3.500 Euro, 3.500 – 7.000 Euro oder 7.000 Euro und mehr veröffentlicht. Die Veröffentlichungspraxis, die der Bundestagspräsident unmittelbar nach dem Spruch des Verfassungsgerichts veranlasste und seither kontrolliert, weist jedoch – trotz der Verbesserung im Vergleich mit den alten Verhaltensregeln - immer noch erhebliche Mängel auf. Das Ziel, der Wählerschaft, den Mitabgeordneten und der Öffentlichkeit Transparenz über die Tätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten zu gewähren, wird nicht optimal erreicht. Wählerinnen und Wählern können nach wie vor nicht zweifelsfrei bewerten, ob und in welchem Umfang ihre Gewählten durch Nebeneinkünfte in Interessenskonflikte verstrickt sind, denn mögliche bedeutsame Interessensverknüpfungen, Abhängigkeiten oder schwerwiegende Interessenkonflikte, die durch die Veröffentlichungspraxis für jedermann erkennbar gemacht werden sollten, bleiben undeutlich. Wirkliche Transparenz ist jedoch zur Aufrechterhaltung des freien Mandats unbedingt erforderlich. Nur so kann das Vertrauen des Volkes in die Integrität der Abgeordneten und ihre freie Mandatsausübung als unabdingbare Voraussetzung für eine parlamentarische Demokratie gewahrt beziehungsweise zurück erlangt werden. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Daher fordert die Piratenpartei Deutschland:
Begründung- Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/338.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträge- Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Wahlprogramm Datum der letzten Änderung- |