Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Direkte Demokratie

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Antragsnummer

GP066

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Direkte Demokratie

Antragsteller

  • Thomas Behrens

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Der Programmparteitag möge beschließen:

1.) Die Piratenpartei bekennt sich uneingeschränkt zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung.

2.) Aus diesem Grund setzt sich die Piratenpartei auch für eine Veränderung des bisherigen alleinigen Systems der rein repräsentativen Demokratie hin zu mehr direkter Demokratie unter verstärkter Beteiligung der Bürger ein und strebt nach dem Schweizer Modell. Dies beinhaltet die direkte Wahl von Repräsentanten durch das Stimmvolk auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

3.) Daraus resultierend setzt sich die Piratenpartei für die direkte Wahl des Bundespräsidenten, unbeeinflusst durch politische Absprachen, ein.

4.) Aufgrund der außerordentlich wichtigen Funktion des Bundesverfassungsgerichtes für das Land setzt sich die Piratenpartei ferner für die direkte Wahl der Richter als ,,die letzte Instanz" direkt durch das Volk ein.

Begründung

In der Zwischenzeit ist mehr und mehr zu beobachten, dass Politik primär von Interessengruppen (Lobbyismus) beeinflusst und bestimmt wird, die an der Gesetzgebung maßgeblich beteiligt sind. (z.B. Atom- und Pharmaindustrie).

Wie bereits von der AG Demokratie / Volksentscheide herausgearbeitet wurde, hat der Souverän nur alle 4 Jahre die Möglichkeit Volksvertreter zu wählen, die über ihre Parteien gemäß Artikel 21 GG ,,bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken". Laut Staatsrecht sind Parteien Vereinigungen von Bürgern. Bei der Übersetzung in andere romanische Sprachen (cooperare, participar) erkennt man jedoch schnell, dass eine Mitwirkung lediglich bedeutet, ,,dabeisein" oder auch ,,teilnehmen" zu dürfen. Mit einer tatsächlichen Entscheidungsfunktion hat dies wenig zu tun. Erklärbar wird damit auch die zunehmende Diskrepanz zwischen den klassischen Ortsverbänden" und dem ,,Raumschiff Berlin".

Da auch Verfassungsrichter dem Einfluss der Politiker und ihrer Parteien unterliegen, bedarf es hier erst recht einer Legitimation durch das Volk. Wer Verfassungsrichter wird, darf nicht durch Stellvertreter bestimmt werden.

Aufgrund der momentanen ,,Abschaffung des Souveräns" befürchtet der Antragsteller, dass die derzeit herrschende politikverdrossene Entwicklung zunehmend den Nährboden für extremistische Parteien bereiten könnte. Die Einbindung des Volkes, das Gefühl etwas wieder beeinflussen zu können, ist jetzt dringender denn je geworden.

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