Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Beschlussfassung 2.0

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Antragsnummer

SÄA019

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Beschlussfassung 2.0

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag

Antragstext

Betrifft Bundessatzung / Abschnitt A: §9b, §12 (1)

Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höherer freier Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen:

Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen
gewertet.

Des Weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen:

der abgegebenen gültigen Stimmen

Antragsbegründung

Aktuelle Fassung § 12 (1):

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit
einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Neue Fassung § 12 (1):

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit
einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die #Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine Klage und der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung

Damit keine Missverständnisse aufkommen:

  • damit werden Enthaltungen nicht ungültig, sondern werden bei einer Zahlung / Berechnung ebenso wie ungültige Stimmen behandelt und haben keine Auswirkung auf das Ergebnis
  • allgemeine Abstimmungen werden mit mehr als 50% Ja-Stimmen entschieden
  • für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötig

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