Wortlaut der Ergänzung als Abschnitt A Punkt 1.16 der Bundessatzung
§ 16 Datenschutzerklärung
1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die Piratenpartei Deutschland
Personendaten wie Name, Geburtsjahr, Anschrift, eMail-Adresse
(optional), Telefonnummer (optional) und Bankverbindung (optional) auf.
Diese Informationen werden im parteieigenen EDV-System gespeichert.
Jedem Parteimitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die
personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von
der Partei grundsätzlich nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des
Parteizweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die
betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung
entgegensteht.
2) Pressearbeit
Die Piratenpartei informiert die Tagespresse sowie die andere
Presseorgane über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden
überdies auf der Internetseite der Piratenpartei veröffentlicht. Das
einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben
in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden aus den
Veröffentlichungen auf der Homepage der Partei entfernt.
3) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Parteimitglieder
Der Vorstand oder die Pressebeauftragten der Partei machen besondere
Ereignisse des Parteilebens, insbesondere die Durchführung von Aktionen
sowie Parteitagen/ Mitgliederversammlungen, auf der Internetseite der
Partei bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber
den Beauftragten einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle
des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied
eine weitere Veröffentlichung im Internet.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und Mitglieder
ausgehändigt, die in der Partei eine besondere Funktion ausüben, welche
die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend,
dass er die Mitgliederdaten zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen
Rechte benötigt, händigt der Vorstand die benötigten Mitgliederdaten nur
gegen eine unterschriebene Datenschutzvereinbarung aus, welche
definiert, dass personenbezogene Daten nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden.
4) Beim Austritt werden Name, Geburtsjahr, Anschrift (optional
eMail-Adresse, Telefonnummer) des Mitglieds aus der Mitgliederliste
gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die
Kassenverwaltung betreffen, werden durch den Vorstand gemäß der
steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen
Bestätigung des Austritts aufbewahrt.
Als Partei die u.a. vehement für den Datenschutz eintritt
ist es peinlich, diesen nicht in der Satzung zu verankern. Desweiteen
würde uns im Einzelfall eine solche Datenschutzerklärung einigs an
Arbeit abnehmen und auch die untergeordneten Gliederungen entlasten.