Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-19 - § 2 Abs. 3 des Teils B (Finanzordnung)

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Antragsnummer

SÄA006

Einreichungsdatum

2010-10-19

Antragstitel

§ 2 Abs. 3 des Teils B (Finanzordnung)

Antragsteller

  • Katja Dathe

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag

Antragstext

§ 2 Abs. 3 des Teils B (Finanzordnung) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Auf Antrag eines Beitrittswilligen oder Mitglieds kann der zuständige Vorstand für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festsetzen oder ganz auf den Beitrag verzichten. Der Beschluss besitzt jeweils Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Zuständig für die Entscheidung ist der Vorstand des Landesverbandes, in dem der Antragsteller Mitglied ist oder die Mitgliedschaft begehrt. Die Zuständigkeit kann durch Regelung in der Satzung des Landesverbandes oder Beschluss des Landesvorstands auf nachgeordnete Verbände übertragen werden.

Aktuelle Fassung

"(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr."

Antragsbegründung

Jeder Pirat kann selbst entscheiden, ob er den vollen Beitrag (aktuell 36,00 €) zahlen kann, oder welchen Beitrag er zu zahlen in der Lage ist. Begründungen einzufordern macht nur dann Sinn, wenn diese (Immatrikulationsbescheinigungen, Alg-II Bescheid, Steuerbescheide, etc.) belegt werden, und eine Überprüfung stattfindet. Da eine Überprüfung dieser Begründungen nicht stattfinden wird, können wir sie auch gleich weglassen. Das vermindert den Arbeitsaufwand für Antragsteller & Schatzmeister, ist Datensparsam und erspart dem Bundesvorstand die Festlegung von Leitlinien und Regelungen.

Contra:

Es wird Trittbrettfahrer geben, die trotz „ordentlichem“ Einkommen verminderte Beiträge zahlen werden. Der Aufwand diese Trittbrettfahrer zu stellen und zur Verantwortung zu ziehen steht in keinem Verhältnis zu den durch sie verursachten Verluste. Die sollen sich einfach schämen.

Begründung -aus dem ursprünglichen Antrag übernommen-

1.Die Entscheidung durch den Bundesvorstand ist unpraktikabel. 2.Zuständig ist der Landesverband, in dem der Antragsteller Mitglied ist oder werden will. 3.Fall notwendig, kann dieser nach unten delegieren. 4.Auch Mitglieder sollten eine Beitragsminderung beantragen können, die dann wiederum für ein Jahr gilt.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1151.html

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