Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-19 - §12 des Abschnitt A - Programmstruktur

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Antragsnummer

SÄA008

Einreichungsdatum

2010-10-19

Antragstitel

§12 des Abschnitt A - Programmstruktur

Antragsteller

  • Sebastian 'Tirsales' Nerz

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag

Antragstext

Antrag zur Programmstruktur

In der Piratenpartei gibt es auf Bundesebene eine Diskussion zwischen Befürwortern eines möglichst engen Grundsatzprogramms und den Befürwortern einer programmatischen Erweiterung. Diese Diskussion droht die polit. Arbeit der Partei zu lähmen.

Die eine Seite plädiert, dass eine Programmerweiterung die Identität der Piratenpartei aufweichen würde - die andere plädiert, dass im politischen Tagesgeschäft Erweiterungen eine Notwendigkeit sind .. Das Problem dabei ist: Beide Seiten haben Recht - und reden von völlig unterschiedlichen Dingen.

Eine Erweiterung des Grundsatzprogramms wird notwendigerweise dieses aufweichen - und eine beliebige, wie auf dem BPT 2010.1 angestrebte - Erweiterung um tagesaktuelle Themen macht das Grundsatzprogramm noch dazu unübersichtlich und Fehleranfällig. Vor Allem aber müsste das Grundsatzprogramm ständig umgeschrieben werden um auf aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Gleichzeitig fordert aber bereits die Behandlung der bisherigen Themen eine Erweiterung der programmatischen Arbeit - so ist die Ablehnung von ELENA zwar selbstverständlich, der Aufbau einer Alternative wäre aber, ohne Programmerweiterung, nicht möglich. Meiner Meinung nach ist eine Programmerweiterung notwendig - schon um die Implikationen der Grundthemen erfassen zu können - aber gleichzeitig müssen wir die Identität der Partei erhalten.

Dazu schlage ich folgende Programmstruktur vor:

  1. Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland - die Parteiidentität. Das Grundsatzprogramm wirkt in erster Linie, aber nicht ausschließlich, nach innen. Um es mit einer Metapher zu beschreiben: Das Grundsatzprogramm entspricht dem Grundgesetz. Es ist die Basis unserer polit. Arbeit, aber weder seine Grenze noch seine konkrete Ausgestaltung. Das Grundsatzprogramm definiert wer wir sind.
  2. Das "fortlaufende" Parteiprogramm - das laufende Parteiprogramm wird fortlaufend aktualisiert und überarbeitet. Es stellt die aktuelle polit. Position und Beschäftigung der Piratenpartei dar und ermöglicht es somit den Piraten und den Arbeitsgruppen, kontinuierlich an der programmatischen Entwicklung der Partei zu arbeiten. Es ist nicht so konkret wie ein Wahlprogramm, legt aber die Grundlage für diese. Das fortlaufende Programm definiert die aktuelle Haltung und Entwicklung der Partei.
  3. Die Wahlprogramme - zu jeder Wahl wird ein neues Wahlprogramm beschlossen oder das alte überarbeitet. Für die Wähler sind die Wahlprogramme die wichtigste Informationsquelle - sie stellen dar, was wir in Parlamenten erreichen wollen. Das Wahlprogramm definiert was wir im Bundestag erreichen wollen.
  4. Positionsbeschlüsse - verabschiedet von Parteitagen, in basisdemokratischen Abstimmungen oder vom Vorstand (anh. Meinungsbilder) geben sie Positionen zu aktuellem polit. Geschehen oder zu allgemeinen Themen wieder. Sie sind Teil unseres politischen Strebens und werden als eigene Einheit verabschiedet.

Positionsbeschlüsse definieren die konkrete Haltung zu spezifischen Themen. Damit bliebe die Identität der Partei gewahrt - und gleichzeitig könnten Ausgestaltungen unserer Kernthemen, Implikationen dieser Themen oder, soweit gewünscht, neue Themen polit. angemessen behandelt werden.

Beispielsweise könnte eine konkrete Ausgestaltung zu ACTA oder ein Alternativvorschlag zu ELENA als Positionspapier ins laufende Programm aufgenommen werden. Die Implikationen unserer Transparenzforderungen auf den Gesundheitsbereich könnten behandelt werden ohne Gesundheit explizit ins GSP aufnehmen zu müssen, etc

Die vorgeschlagene Trennung zwischen dem Grundsatzprogramm und dem fortlaufenden Programm gibt der Partei also ein Mittel an die Hand, mit dem sie sich kontinuierlich weiter entwickeln kann - ohne ihre Identität zu verlieren. Logischerweise müssen die Ebenen frei von Widersprüchen sein - die Wahlprogramme dürfen also weder dem fortlaufenden Programm noch dem Grundsatzprogramm widersprechen, sie erweitern oder konkretisieren bzw. fassen zusammen.

Satzungsänderungen

Hierfür schlage ich folgende Satzungsänderung vor:

Bisherige Fassung

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.

Beantragte Neufassung

§ 12 - Satzungsänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

§12a - Programmänderung

(1) Die Regelungen aus §12 gelten ebenso für das Grundsatzprogramm, das fortlaufende Parteiprogramm, das Wahlprogramm sowie Positionspapiere der Piratenpartei Deutschland. Die Strukturierung des Programms der Piratenpartei ergibt sich aus den folgenden Absätzen.

(2) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland definiert die grundsätzliche Haltung der Partei. Es stellt gemeinsame Werte und langfristige Ziele der Piratenpartei dar. Weiterführende Programme dürfen das Grundsatzprogramm erweitern, ihm aber nicht widersprechen.

(3) Das Parteiprogramm stellt die aktuelle politische Position und Beschäftigung der Piratenpartei dar und ermöglicht es somit den Piraten und den Arbeitsgruppen, kontinuierlich an der programmatischen Entwicklung der Partei zu arbeiten. Es legt die Grundlage für Wahlprogramme und konkretisiert oder erweitert das Grundsatzprogramm.

(4) Zu jeder Wahl verabschiedet die Piratenpartei zudem ein Wahlprogramm, das ihre Ziele in der parlamentarischen Arbeit darlegt.

(5) Ergänzend dazu können Positionspapiere verabschiedet werden. Positionspapiere sind abgeschlossene Einheiten, die konkrete oder allgemeine Stellungnahmen zu Einzelthemen oder aktuellem politischen Geschehen abgeben.


Alternative zu §12a Absatz (1)

(1) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für das Grundsatzprogramm, das fortlaufende Parteiprogramm sowie das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland. Positionspapiere können abweichend davon mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden. Die Strukturierung des Programms der Piratenpartei ergibt sich aus den folgenden Absätzen.

Erklärungen zu Positionspapieren

Die derzeitige Fassung sieht vor, dass Positionspapiere ausschließlich vom BPT verabschiedet werden können. Alternativen wären eine Verabschiedung von Positionspapieren durch den BVor oÄ, aber diese müssten sehr sorgfältig ausgearbeitet werden … ich empfehle daher diese nach einer Erprobung der Struktur auf dem nächsten BPT einzureichen.

Abgestimmt werden müsste auch, ob für Positionspapiere eine einfache oder eine 2/3 Mehrheit verlangt wird (vgl. normale und alternative Fassung von §12a Absatz (1)

Antragsbegründung

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Hinweise zum Satzungsänderungsantrag

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Datum der letzten Änderung

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